Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 38

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte, Herr Abgeordneter.

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Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe meiner Vorrednerin Recht, wenn sie sagt, dass sich Familienpolitik nicht nur auf eine Maßnahme beschränkt. Familienpolitik umfasst bereits die Zeit vor der Geburt, die Erziehung, die ganze Lebenszeit, bis hin zum Ableben. Das ist keine Frage!

Wir alle sollten uns dessen bewusst sein, dass die Leistungen, die von Familien, vor allem aber von Frauen für die Gesellschaft erbracht werden, und zwar unbezahlt erbracht werden, für eine funktionierende Gesellschaft unabdingbar sind.

Es sollte daher ein familienpolitisches Anliegen aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier sein, die Familien in ihren Aufgaben finanziell, ideell zu unterstützen und ihre Leistungen anzuerkennen, sowie die Rahmenbedingungen für eine echte Wahlfreiheit für alle Eltern in Zukunft zu schaffen, so wie es in den vergangenen Jahren der Fall gewesen ist.

Wenn hier eingewendet wurde, dass die SPÖ mehr als 30 Jahre lang Verantwortung getragen hat, dann muss ich sagen: Alles hat gewisse Abnützungserscheinungen, man muss neue Wege gehen. Ich vernehme auch, dass niemand von der SPÖ oder auch von den Grünen jetzt gegen das Kinderbetreuungsgeld ist. Es war ein Meilenstein im Rahmen der familienpolitischen Maß­nahmen in Österreich, das ist unbestritten.

Es gibt aber auch viele andere Dinge, die dazu geführt haben, dass Familien geholfen wird. Ich erinnere nur an die Einführung der Heimfahrtbeihilfe für Schülerinnen und Schüler und an die Neueinführung der Heimfahrtbeihilfe für Lehrlinge, die von der SPÖ/ÖVP-Regierung kurzfristig abgeschafft worden ist und bei Eintritt der FPÖ in die Regierung mit 1. September 2002 wieder eingeführt worden ist. Jetzt können sowohl Schüler als auch Lehrlinge, wenn sie für Ausbil­dungszwecke in einer Zweitunterkunft wohnen, eine Heimfahrtbeihilfe erhalten, und zwar rück­wirkend mit 1. September 2002. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das Ganze ist pauschaliert und hängt von der Entfernung der Unterkunft ab.

Die „Abfertigung neu“, die eingeführt worden ist, bewirkt auch eine Fortzahlung der Abferti­gungsbeiträge für Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges, für die Dauer der Bildungskarenz, einer Familienhospizkarenz, die ebenfalls erst vor kurzem geschaffen worden ist, und für Teil­zeitbeschäftigte.

Zur Familienhospizkarenz: Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Einführung der Familien­hospizkarenz mit 1. Juli 2002 sind wesentliche Möglichkeiten geschaffen worden, sterbende Angehörige auf ihrem letzten Lebensweg zu begleiten oder erkrankte Kinder zu betreuen. Es gibt da einen Härteausgleich. Es ist möglich, Pflegegeld ab Stufe 3 zu beziehen, wenn jemand die Stufe 3 schon hat, ab Stufe 4. Die Kranken- und Pensionsversicherung sowie Abfertigungs­ansprüche bleiben erhalten. Es gibt auch Kündigungs- und Entlassungsschutz und ein vorzeiti­ges Rückkehrrecht. Der Anspruch auf Urlaubs- und Sonderzahlung im Falle einer Karenz ist ebenfalls gegeben. Ich glaube, dafür müssten die Sozialdemokraten doch Feuer und Flamme sein.

Das neue Kinderbetreuungsgeld ist heute schon des Öfteren erwähnt worden. Im Prinzip ist das ein familienpolitischer Meilenstein, der zuerst in Kärnten eingeführt worden ist. (Abg. Dipl.‑Ing. Scheuch: Bravo!) Es ist aber so, dass das Bundeskinderbetreuungsgeld noch nicht jenes Ausmaß erreicht hat, wie es in Kärnten


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