Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 214

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Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Be­richt 1103 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich erteilt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Be­richt 1104 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch dieser Bericht wird mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1105 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch dieses Zeichen wird mehrheitlich erteilt.

19.48.1817. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1060 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2005) (1106 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. Seine Wunschredezeit beträgt 3 Minu­ten. – Bitte.

 


19.48.45

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Herren Staatssek­retäre! Hohes Haus! Bei der Beurteilung der vorliegenden Novelle zum Gefahrgutbeför­derungsgesetz sind uns zwei Aspekte ganz besonders wichtig: Einerseits ist unbestrit­ten, dass die Umsetzung von internationalen Vorgaben notwendig und unumgänglich ist, gleichzeitig wurde aber eine Reihe von Änderungen in den Gesetzentwurf hineinge­packt, die rein nationaler Regierungskompetenz unterliegen und die wir insbesondere als überaus problematisch sehen.

Diese Änderungen haben nämlich ihren Ursprung in einem Forderungskatalog der Wirtschaftskammer und werden zu einer Aufweichung der bestehenden, strengeren nationalen Regelungen des Gefahrguttransportrechtes führen – konkret zum Beispiel die Änderungen bezüglich Straf- und Zwangsmaßnahmen oder jene Regelung, die trotz festgestellter Mängel die Weiterfahrt eines Gefahrguttransportes ermöglichen soll.

Meine geschätzten Damen und Herren! Es ist daher wenig verwunderlich, dass die in Aussicht genommenen Regelungen im Begutachtungsverfahren zum Teil überaus kri­tisch bewertet wurden, denn die angestrebten Änderungen enthalten, wie es heißt, auf


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