Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag eintreten, um ein Zeichen. – Der Antrag findet nicht die Mehrheit im Hohen Haus und ist daher abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das wird einstimmig erteilt. Der Gesetzentwurf ist daher einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das Zeichen wird einstimmig erteilt. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1082 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, den bitte ich um ein
Zeichen. – Dieser Bericht wird mit Mehrheit angenommen.
Bericht
des Justizausschusses über den Antrag 663/A der Abgeordneten Mag.
Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Dieter Böhmdorfer, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und
das Richterdienstgesetz geändert werden (1081 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 28. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Darf ich Frau Mikesch und Herrn Stummvoll
bitten, mir nicht unbedingt den Rücken zuzuwenden, während ich hier enunziere! (Abg.
Mikesch: Entschuldigung! – Abg. Dr. Stummvoll:
Entschuldigung!)
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten? – Bitte.
23.05
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Meine beiden Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPÖ wird der Änderung des Richterdienstgesetzes ihre Zustimmung geben, weil es ein Kompromiss ist: Im Vorjahr wurde ja von Ihnen, Frau Justizministerin, der Vorstoß gemacht und beabsichtigt, die Sprengelrichter von zwei auf vier von 100 Richterstellen aufzustocken.
Eine wichtige Säule des Rechtsstaates ist die Unabhängigkeit der Richter. In der Verfassung ist auch die Unabsetzbarkeit und die Unversetzbarkeit vorgesehen und festgeschrieben. Ein Ziel bei den Sprengelrichtern war auch immer, dass man für unvorhersehbare Fälle Richter bereitstellen kann. Daher ist in der Verfassung auch vorgesehen, dass es als Ausnahme gilt. Es ist mit einer Beschränkung von zwei auf 100 Richterstellen festgeschrieben. Daher war es damals auch absehbar, dass Ihr Vorstoß auf Ablehnung bei der Richterschaft stoßen würde, weil das natürlich das Prinzip der Unabsetzbarkeit beeinträchtigt hätte.
Mit dem vorliegenden Antrag wird aber den Bedenken der Richterschaft und der Kritik der SPÖ Rechnung getragen. Der Richterschaft war es vor allem sehr wichtig, dass es