Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 59

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Begründung

Zu Art. 1 lit. a (§ 175 Abs. 5 Z 3 ASVG):

Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 71/2005, wurde neben der bereits bestehenden schulischen Berufsorientierung zur Förderung einer individuellen außerschulischen Berufsorientierung ein entsprechender Unfallversicherungsschutz für Schüler und Schülerinnen verankert. Mit der gegenständlichen Ergänzung des § 175 Abs. 5 Z 3 ASVG soll nunmehr eine Lücke dahingehend geschlossen werden, dass Schüler und Schülerinnen, die zwar das entsprechende Alter, jedoch (noch) nicht eine der in § 175 Abs. 5 Z 3 ASVG genannten Schulstufen erreicht haben, während einer individuellen außerschulischen Berufsorientierung in ihrem jeweils vorletzten Pflicht­schuljahr in die Unfallversicherung einbezogen sind.

Zu Art. 1 lit. b (§ 619 Abs. 4 ASVG):

Die ersten bereits dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zur Kenntnis gebrachten Projektergebnisse über die Neugestaltung des Strukturausgleiches zeigen, dass für die weitere Aufarbeitung und Untersuchung nach wissenschaftlichen Kriterien ein längerer Zeitraum notwendig ist. Die Projektarbeiten werden darauf ausgerichtet, dass der Verbandsvorstand und die Trägerkonferenz im Hauptverband der öster­reichischen Sozialversicherungsträger bis Ende März 2006 mit einem neuen Modell­vorschlag befasst werden.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner: 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.00.59

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Ich werde keinen Antrag einbringen, der Komplikationen verursacht.

Frau Minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf Herrn Kollegen Öllinger und auf Frau Kollegin Haidlmayr beziehen, muss aber feststellen, dass in diesem Sektor (in Richtung Grüne zeigend) offensichtlich die Ausfallsrate sehr hoch ist; Frau Haidlmayr ist mittlerweile wieder da. (Abg. Haidlmayr: Ich war immer da!)

Ich möchte zu folgender Fragestellung kommen: Dass Sie als Opposition die Verbesserungen, die in diesem Gesetz enthalten sind, nicht herausarbeiten, verstehe ich noch einigermaßen, das ist nicht Ihre Hauptaufgabe, aber ich sehe es schon als Ihre Hauptaufgabe an, dass Sie die Dinge so bezeichnen und so darstellen, wie sie sind. Das, was Sie jetzt nämlich im Zusammenhang mit den Praktikanten vollzogen haben, ist schon eine abenteuerliche Undifferenziertheit. (Abg. Haidlmayr: ... Wieder­einsteigerinnen! – Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Ich muss Ihnen sagen, worum es wirklich geht, nämlich darum, eine leichtere Vermitt­lung der Praktikanten zu bewerkstelligen, und nicht um eine Verschlechterung. Es stimmt nicht, wie Sie sagen, dass die dann sozialversicherungsmäßig nicht abgedeckt sind. Es besteht natürlich eine Unfallversicherung. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)

Sie haben auch Folgendes nicht beachtet: Es geht um einen Ausbildungsvorgang, und bei diesem Ausbildungsvorgang ist der Versicherungsschutz gewährleistet, weil die Betroffenen entweder bei den Eltern oder bei den Partnern mitversichert sind. (Neuer­licher Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) Daher bringt diese Novelle nicht nur keine Verschlechterung, sondern sogar eine Verbesserung der Situation! Die Vorgangs-


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