Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 107

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13.35.36

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich beziehe mich besonders auf Tirol und die Ärztekammer Tirol. Jeder von uns hat die Briefe bekommen. Ich selber war auch bei der Ärztekammer in Tirol zu einem persönlichen Gespräch. Ich kenne sehr wohl die Argumente, nur glaube ich, diesen Argumenten ständig Gegenargumente entgegenzusetzen, ist einfach nicht richtig. (Abg. Silhavy: Warum nicht?) – Weil es nicht immer richtig ist, wie argumentiert wird. Das ist das Problem. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Sagen Sie uns, warum es nicht richtig ist!)

Ich habe mich auf Grund des Gesprächs mit der Ärztekammer Tirol sehr eingehend damit befasst und mich auch informiert über sämtliche Punkte, die mir in diesem Gespräch genannt wurden. Es gibt, was jetzt das Rechtsgutachten betrifft, genauso die Argumente, dass es – das ist hier bereits gesagt worden – Gespräche mit weiteren Rechtswissenschaftern gegeben hat, die gesagt haben, dass das, was in diesem Rechtsgutachten drinnen steht, grundsätzlich nicht so ist. Die Äußerungen, die jetzt getroffen wurden, dass das EU-konform sei, sind mir genauso gesagt worden.

Es ist so, dass tatsächlich diese Vertragsverletzung eingeleitet wurde. (Abg. Silhavy: Die Vertragsverletzung wurde eingeleitet?) Österreich hat im Zuge dieses Verfahrens eine umfassende Neugestaltung sowohl eines zahnärztlichen Berufs- als auch eines Standesrechtes zugesagt, also dieses zahnärztliche Berufsrecht. Gleichzeitig ist das, wie schon gesagt worden ist, bereits längere Zeit in den eigenen Kreisen der Ärzte­kammer so gewünscht worden. Die Kurie der Zahnärzte hat grundsätzlich dafür gestimmt, dass es diese Trennung gibt. Das muss man feststellen.

Für mich persönlich ganz wichtig ist auch – weil hier ja große Sorge bestanden hat –, dass der Wohlfahrtsfonds einheitlich in der Ärztekammer bleibt und auch für die Ange­hörigen des zahnärztlichen Berufs und für deren Angehörige weiterhin die Leistungs­verpflichtung und auch die Leistungsberechtigung bleibt und sie in den Gremien auch dementsprechend vertreten sind.

Sehr wohl ist auch der Zeitablauf angesprochen worden. Nur ist, wie jeder von uns aus dem Gesundheitsausschuss weiß, am letzten Tag dieses Mail gekommen, und die Ausverhandlung war dann einfach gegeben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.38


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Auch er wünscht 2 Minuten zu sprechen. – Bitte.

 


13.38.20

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Novelle zum Ärztegesetz und Zahnärztegesetz hat zum Ziel, die Zahnärzte aus der Ärztekammer herauszulösen. Das soll bis zum Jänner des nächsten Jahres passieren – ein Zeitablauf, der zweifellos zu kurz ist, um alle behörd­lichen, wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Erfordernisse auch ordent­lich umsetzen zu können.

Zudem gibt es eine Reihe von Stellungnahmen, die Sie nicht berücksichtigen. Auch die Verfassungswidrigkeit ist ja nicht etwas, was wir uns nur einbilden. Es gibt eine Reihe von Stellungnahmen, in denen genau diese Bedenken geäußert werden, darunter auch von mehreren Landesregierungen. Daher werden wir dieser Vorlage unsere Zustim­mung nicht geben.

Es ist auch nicht korrekt, dass das Gemeinschaftsrecht nur diesen einen Weg zulässt. Das ist jedenfalls auch falsch. Daher fordern wir, dass die Betroffenen einzubinden


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