Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 99

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Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1254 d. B.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz­antrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Zusatzantrag betroffenen Teile und schließlich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 1 § 10 Abs. 4 Z 2a und § 58c Abs. 1a eingebracht.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist das die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit in dritter Lesung angenommen.

14.20.00 4. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (1116 d.B.): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (1227 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

 


14.20.03

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Ich möchte Ihnen kurz begründen, warum die Grünen dieser Regierungsvorlage ihre Zustimmung verweigern, nämlich dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Das hat einen sehr einfachen Grund, meine sehr geehrten Damen und Herren. Hinter solchen Staatsverträgen verbergen sich oft Dinge, die man im ersten Augenblick gar nicht sieht. Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenz­über­schreitenden Kriminalität, das klingt gut, nur haben diese Zusammenarbeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich daran knüpfen, eine gewisse Schieflage. Die Schieflage lautet, dass die Polizeibefugnisse und die Möglichkeiten sicherheits­polizeil­icher Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ständig erweitert werden, mit dem Risiko, dass jetzt auch Maßnahmen wie beispielsweise die verdeckte Ermittlung grenz­überschreitend möglich werden, Maßnahmen, die wir aufs Vehementeste ablehnen, Maßnahmen wie beispielsweise Scheinkauf von Drogen im Rahmen von verdeckter


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