Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 166

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19.51.46

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Als eine menschliche Errungenschaft ist das absolute Verbot von Folter und Misshandlung für uns sehr wichtig und von großer Bedeutung. Folter ist sicher auch kein geeignetes Instrument, um Terror zu bekämpfen.

Ich freue mich daher, so wie meine Vorredner, dass wir hier im Parlament einen Vier-Parteien-Antrag gemeinsam formuliert haben, in dem alle Parteien ganz klar aussagen und bekräftigen, dass wir strikt für das Verbot von Folter sind.

Ich begrüße auch ganz besonders, dass, wie Staatssekretär Winkler uns im Ausschuss versichert hat, im Rahmen der EU-Präsidentschaft das Thema Menschenrechte eine ganz große Bedeutung haben wird. Ich finde auch besonders wichtig, dass das Folter­verbot nicht nur in EU-Mitgliedstaaten gelten muss, sondern wir müssen auch in Zu­kunft ganz besonderes Augenmerk darauf richten, dass auch in den Kandidatenlän­dern absolutes Folterverbot herrscht, denn ein Land, in dem Folter an der Tagesord­nung ist und in dem diese nicht geahndet wird, hat in der Europäischen Union nichts verloren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.53


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Ich erteile es ihr.

 


19.53.29

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Ellmauer hat gesagt, die ÖVP hat die Anregung von Amnesty aufgenommen. Ich denke, in diesem Fall könnte man schon sagen, alle vier Parteien haben diese Anregung aufgenommen und sind dann zu diesem Vier-Parteien-Antrag gekommen (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek), worüber ich auch froh bin, keine Frage.

Ein Wermutstropfen, den es im Ausschuss gab – dies sei hier erwähnt, weil jetzt Kol­lege Ellmauer auch dazu gesprochen hat, was die Foltervorwürfe gegenüber China betrifft, und der Österreicher Manfred Nowak jetzt ja als Sonderbeauftragter in China war –, ist leider, dass es, trotz Zusage im Ausschuss vor über einem halben Jahr, nicht möglich war, jetzt einen Vier-Parteien-Antrag zu Menschenrechtsverletzungen in China zu verabschieden.

Ich hoffe doch, dass die Zusage des Kollegen Ellmauer im Ausschuss, dranbleiben zu wollen, gilt, und es ihm gelingt, die eigene Partei und hoffentlich auch das Außenminis­terium und die Bundesregierung davon überzeugen zu können, dass das doch Sinn macht – und zwar nicht erst nach der österreichischen EU-Präsidentschaft, sondern noch während sie läuft –, dass dieser Vier-Parteien-Antrag noch kommt.

Aber zurück zum jetzt vorliegenden Antrag und zur Frage dieses gemeinsamen Vier-Parteien-Antrags betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behand­lung.

Ich denke, es ist ganz wichtig, diesen absoluten Charakter zu betonen, der auch in Arti­kel 3 der Menschenrechtskonvention enthalten ist, dass es eben dieses absolute Ver­bot von Folter gibt – in Österreich steht dies sogar im Verfassungsrang. Es ist deswe­gen wichtig, das zu betonen, weil es immer wieder – und gerade auch derzeit – im Rahmen der Europäischen Union von einigen Staaten Vorhaben gibt, dieses absolute Verbot aufzuweichen.

So gab es etwa Mitte Oktober 2005 beim Treffen der Justiz- und Innenminister in Lu­xemburg in einer Pressemitteilung einen Hinweis, dass es dort eine „neue Sicht der


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