Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 41

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sein werden, ausfallen wird, darüber habe ich noch niemanden sich Sorgen machen gehört.

Sagen Sie mir einmal, wie es eine Frau schaffen soll, die eine Ausbildung im Pflege­bereich gemacht hat – also mit 20, 21 zu arbeiten anfängt –, die ein paar Jahre Berufsunterbrechung wegen der Kinderpause hat, mit 60 Jahren 45 Versicherungs­jahre zu haben, um in Ihre Schwerarbeiterregelung zu fallen. – Na natürlich haben Sie nichts für die Frauen dabei! (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.) Das Einzige, was Sie machen, ist herzugehen und zu sagen: Die Frauen sind ja sowieso derart privilegiert, weil sie schon mit 60 in Pension gehen dürfen! – Na das hat ja Gründe, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Ein letztes Detail, an dem man die Seriosität Ihrer Arbeit erkennen kann: Neben der Definition, die wir bislang schon kennen – Hitze, Kälte, chemische, physikalische Ein­wirkungen, also klassisch auf Männerberufe zugeschnittene Dinge –, schlagen Sie allen Ernstes die Kalorienzählerei vor, als wüssten Sie nicht, dass ein Mensch mit 50 Kilo und ein Mensch mit 100 Kilo eine ganz unterschiedliche Zahl von Kalorien verbrauchen bei genau derselben gleich belastenden Tätigkeit. – Das ist ein blanker Unfug, den Sie hier vorschlagen!

Man kann daher nur sagen: Zurück an den Start mit dieser völlig verunglückten Schwer­arbeiterregelung! Legen Sie eine Regelung vor, die tatsächlich darauf abzielt, dass Menschen, die in ihrem Leben schwer und hart gearbeitet, die gesundheitliche Schäden davongetragen haben, ihre Pension so antreten können, dass sie noch einigermaßen in den Genuss davon kommen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Um die Punkte 6 bis 9 sowie 11 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.

Bei den Punkten 6 bis 9 sowie 11 handelt es sich um:

den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1229 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz und das Gebührengesetz geändert werden (1340 der Beilagen),

weiters den Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Meldegesetz geändert wird (1341 der Beilagen),

ferner den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (1272 der Beilagen): Vertrag mit der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Überein­kommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (1339 der Beilagen),

den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1194 der Beilagen): Vertrag mit der Tschechischen Republik über den Grenzübertritt auf touristischen Wegen und über den Grenzübertritt in besonderen Fällen (1338 der Beilagen)

 


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