Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 54

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ist in zwei Jahren auch in anderen Bereichen die Homogenität gestört, dann können wir auch dort Änderungen herbeiführen. Aber das wissen wir heute noch nicht, und deshalb wäre es unseriös, für alle Bereiche Änderungen herbeizuführen. Ich denke, da stimmen Sie mir zu.

Die Universitäten können autonom Zugangsbeschränkungen in der Medizin festlegen. Wenn es jetzt diesen Eingangstest gibt, dann – es freut mich, dass wir uns darin alle einig waren; wir haben das in einer Ausschuss-Feststellung festgeschrieben – muss auch die soziale Kompetenz mit in die Bewertung hineinkommen. Das ist für mich ein sehr, sehr wichtiger Punkt, denn es geht hier ja auch um Patienten, um jeden von uns, der einmal krank sein kann. Mediziner, die an unseren Universitäten ausgebildet wer­den, sollen das notwendige Feingefühl haben, sollen nicht nur sozusagen am Patien­ten arbeiten, sondern auch gut mit ihm umgehen können. Wenn wir schon die Besten wollen, dann müssen es auch die Besten sein, nämlich die, die auch am besten mit den Menschen umgehen können.

Wir haben in einer Ausschuss-Feststellung festgelegt, dass wir die soziale Kompetenz bei der Bewertung des Schweizer Tests, den die meisten Universitäten als Eignungs­test durchführen werden, mit berücksichtigt haben wollen, und wir werden das auch einfordern. Ich gehe davon aus, Frau Ministerin, dass das Ministerium federführend darauf achten wird, dass soziale Kompetenz Eingang in die Bewertung der Studie­renden finden wird. Das war unser aller Anliegen. – Das war eine Vier-Parteien-Eini­gung.

Eine Drei-Parteien-Einigung gab es hinsichtlich der Titel der Fachhochschulen. Es freut mich, dass es hier auch den „Bachelor“ und den „Master“ ohne Zusatz „FH“ geben wird; für die bisherigen Absolventinnen und Absolventen wird dieser Zusatz weiterhin bestehen bleiben. Ich freue mich, dass es zu dieser Einigung gekommen ist, dass es uns gelungen ist, das gemeinsam zu beschließen.

Ebenso freut es mich, dass wir unser Doktoratsstudium im Zuge des Bologna-Pro­zesses der Internationalisierung auf drei Jahre anheben, um eine Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene zu erreichen. Daran, dass wir das hier gemeinsam machen können, kann man sehen: Es ist im Bildungsbereich möglich, auch zu einstimmigen Beschlüssen zu kommen, wenn wir sachlich diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.46


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Grünewald, Sie haben mich apos­trophiert wegen dieser Südtirol-Frage. Dazu wird die Frau Ministerin, so denke ich, Stellung beziehen. Südtiroler werden auf Grund des Kulturabkommens und des Südtiroler Gleichstellungsgesetzes wie Inländer behandelt. Aber wir werden das auch von der Frau Ministerin hören, die sich zu Wort gemeldet hat. – Frau Bundesministerin, Sie sind am Wort.

 


11.46.46

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Die in Diskussion stehende Regelung für die Zulassung zum Medizinstudium gibt Anlass, über die Universitätsentwicklung insgesamt zu diskutieren. Herr Abgeordneter Grünewald hat gemeint, dass ein generell schlechtes Bild von den Universitäten vorherrscht, dass die jungen Leute eher abgeschreckt werden, zu stu­dieren.

Meine Damen und Herren! Ich stelle Folgendes fest: In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Studierenden um 12 Prozent gestiegen. Die Anzahl der Studienanfänger ist


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