Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 196

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Geschätzte Damen und Herren von der Opposition, die Rasterfahndung kann in Österreich, wie Sie wissen, nur nach richterlichem Beschluss durchgeführt werden und dient dazu, gefährliche Personen beziehungsweise Gruppen, die den Staat unter anderem bedrohen könnten, zu finden.

Das vorliegende Registerzählungsgesetz hingegen dient nur dazu, wichtige Daten über den Bürger rasch und unbürokratisch zu erheben, damit der Staat äußerst notwendige Aufgaben wie zum Beispiel auch den Finanzausgleich erfüllen kann. Mit einer Ras­terfahndung, so darf ich noch einmal feststellen, hat dieses Gesetz überhaupt nichts zu tun.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der von der SPÖ im Bundesrat erho­bene Einspruch nicht auf Bundesländerinteressen fundiert ist. Es steht dafür aber fest, wofür die SPÖ ist, nämlich nicht für weniger, sondern offensichtlich für mehr Bürokratie. Wenn Sie das Gegenteil beweisen wollen, dann stimmen Sie diesem Gesetz zu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.45


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Antrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Einspruch des Bundesrates gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 in 1283 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Bucher, Kolleginnen und Kollegen den Antrag eingebracht, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden, zu wiederholen.

Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Antrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Art. 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Einspruch des Bundesrates gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 in 1284 der Beilagen.

Auch hiezu haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Bucher, Kolleginnen und Kollegen den Antrag eingebracht, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, zu wiederholen.

Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Antrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieses Zeichen wird mehrheitlich erteilt. Daher ist das angenommen.

 


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