Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 226

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Anteile an einen amerikanischen oder kanadischen Konzern verkauft werden. (Zwi­schen­rufe bei der ÖVP.) Arbeitsplätze würden in der AMAG verloren gehen, der Standort wäre nicht mehr gesichert. Daher glaube ich, dass es ausgezeichnet ist, dass die Stiftungsräte, nämlich Arbeiterkammer und Gewerkschaft, sagen, nein, wir stimmen dem nicht zu, wir sichern Arbeitsplätze in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber nun zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz. Meine Damen und Herren! Es ist auch eine gute Sache in diesem Gesetz enthalten, und das ist die Betreuung von schwersterkrankten Kindern. (Abg. Steibl: Das ist was Neues bei den Sozis!) Bei der Erstbeschlussfassung ist ein Abänderungsantrag gekommen, in dem auch die Stief­kinder und die Kinder von Lebenspartnern berücksichtigt werden. Damit ist ein großes Manko beseitigt worden. Dafür danke ich Ihnen, dass Sie damals darauf eingegangen sind.

Aber eine Änderung müsste trotzdem noch vorgenommen werden: Es müsste nämlich der Begriff „gemeinsamer Haushalt“ ersatzlos gestrichen werden, um wirklich allen Kindern in Österreich die Möglichkeit der Betreuung bei schwerster Erkrankung zukommen zu lassen. (Abg. Steibl: So ein fadenscheiniges Argument!)

Hätten Sie diese Änderung gemacht, könnten wir zumindest in diesem Punkt bei einer getrennten Abstimmung zustimmen. Aber da das im Gesamtpaket enthalten ist, wo auch die Konkurrenzklausel und die Rückerstattung von Ausbildungskosten beinhaltet sind, können wir natürlich diesem Gesamtpaket nicht zustimmen. Wir werden es auch heute ablehnen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Soziale Kälte!)

21.25


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


21.26.03

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte gerne noch mit dem Abgeord­neten Pilz kommuniziert, aber er gibt immer seine entsprechenden Ausführungen zum Besten und verabschiedet sich dann in einen schönen Abend. (Abg. Neugebauer: Er verabschiedet sich gar nicht!) – Er hat sich nicht einmal verabschiedet, aber wir kennen seine Gepflogenheiten.

Er ist aber nicht Gegenstand meiner Ausführungen, sondern ich möchte zum Thema kommen und muss jetzt, was die Sache anbelangt, Herr Kollege Leutner, schon sagen: Das ganze Arbeitsrecht ist an sich ein Recht, das sich nicht unbedingt im vertragsfreien Raum befindet, sondern es gibt ja bestimmte Vorgaben mit dem Arbeitsverfas­sungsgesetz und einer ganzen Zahl von anderen einschlägigen Regelungen. Daher ist nur ein Teil der Vertragsfreiheit offen gelassen, die Vertragsfreiheit wird dann in der Ausgestaltung wahrgenommen.

Jetzt mag es sein, wenn der Arbeitsmarkt so ist, wie er momentan ausgestattet ist, dass da die eine oder andere Gestaltungsmöglichkeit ist und man da entsprechend korrigieren muss. Aber: Das ist Angelegenheit der Gerichte. In der Gerichtslinie ist jetzt nichts anderes passiert, als dass man das im Bereich der Konkurrenzklauseln und der Ausbildungskosten in gesetzliche Formulierungen umgewandelt und damit eine neue Vorgabe gemacht hat, wobei ganz klar ist: Die schon angesprochenen 2 125 € sind eine klare Verbesserung, was die Arbeitnehmer anbelangt, denn darunter kann keine Konkurrenzklausel anfallen.

Ich muss Ihnen offen sagen, das war nicht die Meinung all unserer Unternehmer. Es gibt Branchen, beispielsweise den Friseurbereich, wo derartige Summen beim Lohn gar nicht erreicht werden, daher kommt die Konkurrenzklausel gar nicht mehr zum


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