Bevölkerung
her – ist das Gesetz tatsächlich unproblematisch. Das neue Meldegesetz ist
unbürokratischer, teilweise kundenfreundlicher und sicherlich auch effizienter.
Keine Frage! Allerdings gab es bereits bei der Verabschiedung, bei der
Diskussion dieses neuen Meldegesetzes Bedenken im Hinblick auf den
Datenschutz.
Nun haben wir Erfahrungswerte. Zwei Jahre sind vorübergegangen, und die
Bedenken in Bezug auf den Datenschutz haben sich als berechtigt herausgestellt.
Da ist es doch ganz natürlich und ganz selbstverständlich, angesichts dieser
solcher Bedenken eine Novellierung vorzunehmen. Es geht darum, die Effizienz
der Abwicklung und – auch darauf kommt es mir an – die Garantie des
Datenschutzes miteinander zu koppeln. Nichts anderes will dieser Vorstoß, und
ich unterstütze ihn deshalb.
Ich finde, wir sollten bald darüber beraten, denn es ist gerade in einer
Zeit, in der elektronische Medien immer mehr vernetzt werden, in der Zugriffe
und Abfragen immer leichter möglich werden, notwendig, Datenschutzaspekte immer
mehr zu betonen, in den Vordergrund zu stellen und auch rechtlich zu verankern.
Darauf kommt es an! Wir wollen mit dem neuen Meldegesetz datenschutzmäßig
genauso sicher unterwegs sein, wie wir es mit dem alten waren. Diesen Status
gilt es, wieder herzustellen, und daher unterstütze ich dieses Anliegen. Ich
hoffe, dass wir bald darüber beraten werden. (Beifall bei den Grünen.)
19.28
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. –
Bitte.
19.29
Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Hohes Haus! Kollege Kößl und Kollege Mainoni haben eigentlich zur
Grundfrage, die Kollege Maier angesprochen hat, nicht Stellung genommen. Kollege Kößl hat von einem modernen
Gesetz gesprochen, für das Dank gebühre und bei dem es keinen Grund zu einer
Änderung gebe, hat von Angstmacherei und derlei mehr gesprochen. Er hat also
sozusagen die erste Lesung genützt, um ein wenig zu polemisieren.
Kollege Kößl, es
geht doch in Wirklichkeit darum, dass der § 16a Abs. 5 Detekteien
oder Inkassobüros nicht
ermöglicht, eine Anfrageberechtigung zu bekommen. Das ist doch der Punkt der
ganzen Geschichte, und daher wollen wir mit unserem Antrag eine Änderung erreichen,
und zwar in dem Sinn, dass bei jeder Anfrage ein berechtigtes rechtliches
Interesse eindeutig glaubhaft gemacht werden muss.
Meine Damen und
Herren! Es ist nicht einzusehen, dass ein Beamter sehr genau dokumentieren
muss, nicht nur wie er heißt, seine Dienstnummer und was weiß ich noch alles,
also seine Identität preisgeben muss, sondern auch dokumentieren muss, warum
und auf welche Art und Weise er die Erhebung durchführt und wofür er die Daten
eigentlich ganz genau benötigt. (Abg. Kopf:
Das gilt auch für Private!) Für Inkassobüros oder auch für Berufsdetekteien
und andere, die online zugreifen – da wird zwar auch der Name erhoben,
aber auch wenn der Betreffende derlei Daten zum Teil nicht angibt, kann er
trotzdem ins System hinein –, gilt das jedoch nicht. Vor allem muss kein
rechtliches Interesse nachgewiesen werden, und genau das ist der Punkt.
Daher hat ja auch
der Datenschutzrat – und das ist die Anknüpfung, ich will da jetzt ja
nicht streiten, sondern wir wollen das in Diskussion bringen – deutlich
gemacht, dass er gegen diese Meldegesetz-Novelle ist. Er hat festgestellt, dass
es ein rechtliches Problem gibt, weil es keinen Anspruch gibt. Und genau darum
geht es!
Meine Damen und
Herren! Es kann doch nicht das Interesse sein, dass ein Ministerium, das der
Innenminister sozusagen zum größten Datenhändler wird. Man hat da schon manches
Mal den Eindruck, dass der eigentliche Hintergrund ist, dass der Innenminister
damit Geld machen will. Das geht aber zu Lasten des Personen-, des
Persönlichkeitsschutzes – und das geht zu Lasten der Rechtsstaatlichkeit.
Und das sollte nicht sein!