Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Morak zu Wort gemeldet. Seine Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Staatssekretär.
15.21
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter Öllinger, selbst bei wirklich sehnsüchtigem Bemühen meinerseits, einen gewissen Zusammenhang zwischen diesem Dringlichen Antrag und Ihrer Rede herzustellen, ist mir das nicht ganz gelungen. Ich möchte aber trotzdem eine Antwort auf Ihren Dringlichen Antrag abgeben. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Neudeck entfernt die Graphik, die Abg. Öllinger auf dem Rednerpult zurückgelassen hat, und bringt diese zu dessen Platz.) – Ich danke Ihnen schön! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich glaube, meine Damen und Herren, es herrscht in diesem Haus ... (Abg. Dr. Wittmann: Das ist ein intellektuelles Armutszeugnis!) – Schauen Sie, ich trage das jetzt vor, dann bin ich gleich fertig und dann können Sie eine Antwort darauf geben. Sie sind ja auf der Rednerliste. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Brosz. – Abg. Dr. Wittmann: Falsche Rede! Die haben Sie gestern gehalten!)
Meine Damen und Herren! Ich glaube, es herrscht in diesem Haus Konsens darüber, dass in einer modernen demokratischen Gesellschaft Kommunikation und Information zwischen den staatlichen und öffentlichen Körperschaften auf der einen und dem Bürger auf der anderen Seite ein wesentliches Kriterium der politischen Kommunikation geworden sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Es ist daher selbstverständlich, dass die
Körperschaften des öffentlichen Rechts, Länder, Gemeinden,
Sozialpartner, Interessenvertretungen, Parteien, das Parlament und
schließlich auch die Bundesregierung Öffentlichkeitsarbeit
betreiben. (Abg. Broukal: Jetzt outrieren Sie schon!) Über
das Wie scheiden sich seit jeher – und nicht nur in der politischen
Diskussion – in Österreich die Geister. (Abg. Öllinger:
Das sind Kammerspiele! – Abg. Broukal: Werben oder
nicht werben, das ist hier die Frage!) – Das kann ich auch. (Beifall
bei der ÖVP.)
Dass die österreichische Bundesregierung sowohl im
innerösterreichischen Vergleich als auch international ihrer
Informationspflicht mit Augenmaß nachkommt, möchte ich Ihnen anhand
einer Vergleichszahl deutlich machen. Sie betrifft die Zahl der Mitarbeiter,
die für die Informationstätigkeit des Bundes zuständig sind. Der
im Bundeskanzleramt angesiedelte Bundespressedienst umfasst derzeit 39
Mitarbeiter. (Abg. Öllinger: Schön gesprochen!)
Dagegen umfasst der Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien laut
Voranschlag 2006 111 Mitarbeiter. (Ah-Rufe bei der
ÖVP. – Abg. Dr. Stummvoll: Wahnsinn! Das ist ja
unglaublich!)
Wenn also für den Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien fast dreimal so viele Mitarbeiter wie für den Bundespressedienst tätig sind, so spricht das eine deutliche Sprache dahin gehend, dass die Informationstätigkeit der Bundesregierung mit Augenmaß und in einem vertretbaren Umfang erfolgt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Das interessiert aber nicht!)
Sie haben, meine sehr geehrten Damen und Herren von der
Opposition, dem Entschließungsantrag eine Reihe von Kriterien
zugrunde gelegt, die sich fast wörtlich an jenem Katalog orientieren, den
Präsident Fiedler aus Anlass einer Prüfung ausgewählter
Werbemaßnahmen der Bundesregierung im Jahr 2002 vorgelegt hat. (Abg.
Mag. Kogler: So ist es! – Abg. Öllinger: Richtig!)