Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 130

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Staats­sekretär Morak zu Wort gemeldet. Seine Redezeit soll 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


15.21.13

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter Öllinger, selbst bei wirklich sehnsüchtigem Bemühen meinerseits, einen gewissen Zusammenhang zwi­schen diesem Dringlichen Antrag und Ihrer Rede herzustellen, ist mir das nicht ganz gelungen. Ich möchte aber trotzdem eine Antwort auf Ihren Dringlichen Antrag abge­ben. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Neudeck entfernt die Graphik, die Abg. Öllinger auf dem Rednerpult zurückgelassen hat, und bringt diese zu dessen Platz.) – Ich danke Ihnen schön! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich glaube, meine Damen und Herren, es herrscht in diesem Haus ... (Abg. Dr. Witt­mann: Das ist ein intellektuelles Armutszeugnis!) – Schauen Sie, ich trage das jetzt vor, dann bin ich gleich fertig und dann können Sie eine Antwort darauf geben. Sie sind ja auf der Rednerliste. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Brosz. – Abg. Dr. Wittmann: Falsche Rede! Die haben Sie gestern gehalten!)

Meine Damen und Herren! Ich glaube, es herrscht in diesem Haus Konsens darüber, dass in einer modernen demokratischen Gesellschaft Kommunikation und Information zwischen den staatlichen und öffentlichen Körperschaften auf der einen und dem Bür­ger auf der anderen Seite ein wesentliches Kriterium der politischen Kommunikation geworden sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es ist daher selbstverständlich, dass die Körperschaften des öffentlichen Rechts, Län­der, Gemeinden, Sozialpartner, Interessenvertretungen, Parteien, das Parlament und schließlich auch die Bundesregierung Öffentlichkeitsarbeit betreiben. (Abg. Broukal: Jetzt outrieren Sie schon!) Über das Wie scheiden sich seit jeher – und nicht nur in der politischen Diskussion – in Österreich die Geister. (Abg. Öllinger: Das sind Kammer­spiele! – Abg. Broukal: Werben oder nicht werben, das ist hier die Frage!) – Das kann ich auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Dass die österreichische Bundesregierung sowohl im innerösterreichischen Vergleich als auch international ihrer Informationspflicht mit Augenmaß nachkommt, möchte ich Ihnen anhand einer Vergleichszahl deutlich machen. Sie betrifft die Zahl der Mitarbei­ter, die für die Informationstätigkeit des Bundes zuständig sind. Der im Bundeskanz­leramt angesiedelte Bundespressedienst umfasst derzeit 39 Mitarbeiter. (Abg. Öllin­ger: Schön gesprochen!) Dagegen umfasst der Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien laut Voranschlag 2006 111 Mitarbeiter. (Ah-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Stummvoll: Wahnsinn! Das ist ja unglaublich!)

Wenn also für den Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien fast dreimal so viele Mitarbeiter wie für den Bundespressedienst tätig sind, so spricht das eine deutliche Sprache dahin gehend, dass die Informationstätigkeit der Bundesregierung mit Augen­maß und in einem vertretbaren Umfang erfolgt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen. – Abg. Öllinger: Das interessiert aber nicht!)

Sie haben, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, dem Ent­schließungsantrag eine Reihe von Kriterien zugrunde gelegt, die sich fast wörtlich an jenem Katalog orientieren, den Präsident Fiedler aus Anlass einer Prüfung ausge­wählter Werbemaßnahmen der Bundesregierung im Jahr 2002 vorgelegt hat. (Abg. Mag. Kogler: So ist es! – Abg. Öllinger: Richtig!)

 


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