teressant!) Manchmal fühlt man sich aber an den alten Grundsatz erinnert: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Wir sind nie im Glashaus gesessen!)
Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, darf ich
nur in Erinnerung rufen, dass Sie dort, wo die Grünen an der
Regierungsarbeit teilhaben, wie beispielsweise in Oberösterreich, gerne
Möglichkeiten von Werbe- und Informationsmaßnahmen der jeweiligen Regierung
nützen. Ist Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den
Grünen, nicht auch schon das eine oder andere Inserat der
Oberösterreichischen Landesregierung aufgefallen, auf denen Ihnen der
grüne Landesrat Anschober durch so manches oberösterreichische Medium
entgegengelächelt hat? (Beifall bei Abgeordneten der
ÖVP. – Abg. Mag. Molterer und Abg. Dr. Stummvoll:
Ah so?! – Abg. Öllinger: Wir haben nichts gegen
Information!)
Ich darf Sie daher einladen, dass wir diese Debatte vor dem Hintergrund führen, zu dem wir uns alle bekennen, nämlich dass Informationsarbeit wichtig ist, dass Werbemaßnahmen ein legitimes Mittel der Information der breiten Öffentlichkeit (Abg. Öllinger: Nicht Desinformation!) durch eine Gebietskörperschaft – sei es Bund, Land oder Gemeinde – darstellen und dass es darum geht, wie überall im Leben, eine gewisse Proportionalität in der Verwendung der Mittel zu finden.
Jedenfalls bin ich davon überzeugt, dass Informationen, auch wenn sie von der öffentlichen Hand kommen, in einer Art und Weise aufbereitet sein dürfen und sollen, in der sie die Bevölkerung ansprechen. (Abg. Öllinger: Ist das ansprechend?) So wie überall geht es auch bei allen Informationsaktivitäten der Gebietskörperschaften darum, den Adressaten, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, Botschaften zu vermitteln. – In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.30
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.
Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter
Mag. Kogler. 10 Minuten Wunschredezeit und gesetzliche
Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Fekter – in
Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Kogler –:
Sie haben die falsche Rede! Die haben Sie gestern schon mitgehabt!)
15.30
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Das rote Licht hier kann nicht richtig sein, genauso wie aber die Zwischenrufe richtig sind, mit denen Sie wiederum darauf hinweisen (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer), dass ich einen Rechnungshofbericht mitgenommen habe. Ich habe den Rechnungshofbericht III-329 der Beilagen hier, in dem der Rechnungshof darauf hinweist, unter welchen Voraussetzungen Regierungswerbung überhaupt zulässig sein könnte.
Aber bevor wir dazu kommen, lassen Sie mich noch eine kurze Anmerkung zu den Darbietungen hier im Saale machen! Das Inserat über die olympische Disziplin „Schenkelklopfen und Johlen von desorientierten Abgeordneten“ ist ja nicht mehr weit – so haben Sie sich heute hier präsentiert. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Scheibner: Wo haben Sie Ihre Schenkel, Herr Kollege?)
Sie überspielen ja nur ganz massiv einen Vorwurf, den man im Parlament immer erheben muss – das wäre auch Ihre Pflicht als Abgeordnete, selbst wenn Sie zur ÖVP ge-