Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 35

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siert – und es haben selbstverständlich auch diese Staatsbürger den Anspruch auf Schutz und Hilfe durch die Republik –, die Möglichkeit geben, dass bei grob schuldhaf­tem Verhalten zumindest ein Teil der dadurch entstandenen Kosten – und das sind im­merhin Steuergelder – wieder zurückverlangt werden kann.

Das ist nichts Unübliches. Ich denke da etwa daran, dass auch ein Kfz-haftpflichtversi­cherter Autofahrer, der grob schuldhaft einen Unfall verursacht, etwa durch Alkoholisie­rung, von der Versicherung im Regresswege zu Schadenersatzhandlungen angehalten werden kann. Nach diesem Prinzip sollte auch im Wege des Konsulargebührengeset­zes diese Möglichkeit vorhanden sein.

Selbstverständlich ist nicht daran gedacht, dass Menschen, die in Ausübung ihres Be­rufes oder im Rahmen von NGOs oder Hilfsorganisationen im Ausland sind, unter die­sen Paragraphen fallen, weil diese ja nicht freiwillig und nicht sozusagen zum Konsu­mieren eines Urlaubs dort sind, sondern auf klaren Auftrag hin aus beruflichen Notwen­digkeiten oder zu humanitären Zwecken.

Ich glaube, dass das ein wichtiger Fingerzeig in die Richtung ist, dass Abenteuertum zwar möglich ist, dass Hilfe bei Not auch gewährt ist, dass aber dann in gewisser Weise auch eine Schadenersatzleistung notwendig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zweiter Punkt, auf den ich hier eingehen möchte, ist die Nominierung des „SOS-Kin­derdorfs“ für den Friedensnobelpreis. Ich glaube, dass das ein sehr, sehr wichtiger Akt ist, den wir hier setzen. Letztlich ist ja diese Idee von Österreich ausgegangen, und weit mehr als 100 Staaten haben bereits eine solche Einrichtung. Ich selbst habe eini­ge Kinderdörfer besucht und konnte feststellen, dass interessanterweise gerade in Ent­wicklungsländern die SOS-Kinderdörfer nicht nur für Waisenkinder eine wichtige Ein­richtung darstellen, sondern auch für Nicht-Waisenkinder, bei welchen man vermeiden will, dass sie in einem Klima der Kriminalität oder in einem sehr negativen sozialen Umfeld aufwachsen. Es geben in den Entwicklungsländern viele Eltern ihre Kinder be­wusst in die SOS-Kinderdörfer zur Betreuung, auch zur schulischen Ausbildung, weil sie wissen, dass dort nach internationalen Standards die Erziehung und auch die Wei­terbildung der Kinder entsprechend gewährleistet werden. Das ist also auch eine wich­tige Einrichtung im Rahmen der Entwicklungshilfe in vielen Ländern.

Wenn wir wissen, dass die Zukunft in Frieden und in Freiheit in den verschiedenen Ländern auch dadurch bedingt ist, welche Perspektiven die Jugend hat, wie sie ausge­bildet ist und wie sie erzogen ist, dann können wir sagen: Das ist ein echter Beitrag für den Weltfrieden! Deshalb ist diese Nominierung für den Friedensnobelpreis 2006 ge­rechtfertigt, und wir hoffen, dass sie auch erfolgreich sein wird. (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP.)

12.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mag. Lunacek. Wunschredezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


12.04.23

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Von Seiten der Grünen gibt es außer zu einer zu allen Vorlagen, die heute hier heute auf dem Tisch liegen, die Zustimmung. Ich werde das auch gleich erklären und darauf eingehen.

Lassen Sie mich aber davor ein paar Worte zu den in der vorhergehenden Fragestun­de angesprochenen Themen beziehungsweise den von der Ministerin gegebenen Ant­worten sagen, vor allem was die Visa-Affäre, besser gesagt den Visa-Skandal, betrifft.

 


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