Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 114

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Einer der wichtigsten Aspekte im Kampf gegen Doping im Sport ist die internationale gemeinsame Akzeptanz von Anti-Dopingregeln. Fair Play ist nicht nur ein Schlagwort, sondern unbedingte Voraussetzung, um die ethischen Ideale und Prinzipien des sport­lichen Wettbewerbs leben zu können.

Das nun vorliegende Gesetz ist unsere gemeinsame logische und notwendige Antwort: Wir schaffen nun die Grundlage für eine unabhängige Doping-Kontrolleinrichtung, die ebenso wie die WADA jederzeit Kontrollen anordnen kann. Gleiches Recht erhalten Organisationen, die Sportler zu internationalen Wettkämpfen entsenden.

Dem letzten Sportbericht des Bundeskanzleramtes können wir auch entnehmen, dass im Jahr 2003 bei 1 048 Kontrollen 18 positive Fälle und 2004 bei 1 110 Kontrollen 15 positive Fälle ermittelt wurden.

Besonders wichtig erscheint mir auch die Verpflichtung der Sportorganisationen zur umfassenden Doping-Prävention. Die Aufklärungskampagne „Doping geht uns alle an“ war in der Vergangenheit ein wichtiger Schritt. Eine Vortragsreihe der Dach- und Fach­verbände in diesem Zusammenhang über die Gefahren und Folgen von Doping gab den Besuchern die Gelegenheit, genauere Informationen zu erhalten.

Wichtig ist auch die Einbindung der betroffenen Mediziner, die bei der Verabreichung von Arzneimitteln an Leistungssportler diese informieren müssen, wenn in den Arznei­mitteln verbotene Wirkstoffe enthalten sind.

Österreich ist ein wichtiger Austragungsort für Sport-Großereignisse, und ich freue mich auf viele faire Wettkämpfe und auf viele großartige Leistungen unserer Sportlerin­nen und Sportler. – Ich möchte allen danken, die an diesem gemeinsamen Entwurf mit­gearbeitet haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.47


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krist. Er wünscht 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.47.13

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Hohes Haus! Ein bisschen überrascht bin ich schon, dass Kollege Schweitzer bei solch einem wichtigen Thema, bei solch einem wichtigen Gesetz nicht hier sitzt, aber man muss lernen, Prioritäten zu setzen: Wahrscheinlich hat er Wichtigeres zu tun. – Wir nehmen es zur Kenntnis.

Tatsache ist, dass das vorliegende Anti-Doping-Bundesgesetz auf einem Entschlie­ßungsantrag der Sozialdemokraten aus dem Jahr 2003 basiert – nachzulesen ja auch in der Einleitung des Gesetzestextes. Heute – spät, aber doch, und es hat leider dieser bedauerlichen Vorfälle in Turin bedurft – wird dieses Gesetz Wirklichkeit. Nun, meine Damen und Herren, liegt es bei den Dach- und Fachverbänden, die entsprechenden Schritte und vor allem auch die statutaren Vorkehrungen zu treffen, um Vereinen wie SportlerInnen Rechtssicherheit zu geben. Eines ist klar – ich denke, da sind wir uns alle einig –: Einen Fall Mayer darf es nie mehr wieder geben!

Mit Hilfe des ORF und einzelner Verantwortlicher wurden den ÖsterreicherInnen wirk­lich furchtbare Bilder, aber auch die Unfähigkeit, mit solch einer Krisensituation profes­sionell umzugehen, in die Haushalte geliefert. Vielen Menschen – auch mir, aber vor allem vielen ehrlichen und sauberen SportlerInnen – war es zu viel, was da im ORF ge­boten wurde, viel zu viel! Es war wirklich kein Ruhmesblatt für den Österreichischen Rundfunk und für einige Spitzenfunktionäre.

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber auch noch kurz auf einen leider vertagten Entschließungsantrag der Grünen eingehen, der sich mit „Play fair at Olympics“ be-


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