Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 71

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willige und ehrenamtliche HelferInnen von Rettungs- und Hilfsorganisationen beseitigt werden. Insbesondere soll ein genereller Anspruch auf Dienst- beziehungsweise Ar­beitsfreistellung mit Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer des Einsatzes inklusive einer angemessenen Ruhezeit geschaffen werden.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, rasch mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass in den entsprechenden Landesgesetzen adäquate Regelungen in Bezug auf das Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt werden. Dem Nationalrat ist über das Ergebnis zu berichten.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die sicherstellt, dass kleinen und mittleren Unternehmen, die von ihnen geleistete Entgeltfortzahlung für ihre freigestellten ArbeitnehmerInnen und den nachge­wiesenen Einkommensausfall durch die Freistellung der Arbeitskräfte ersetzt wird.

Hinsichtlich der Finanzierung wird die Bundesregierung aufgefordert, Mittel des Kata­strophenfonds unter Einbeziehung einer Länder-Kofinanzierung bereitzustellen und darüber mit den Finanzausgleichsparteien sowie den Sozialpartnern rasch in Verhand­lungen einzutreten und danach eine Regelung durch Bundesgesetz umzusetzen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sinne der wohl bekannten Sonntagsreden gehe ich davon aus, dass diese beiden Anträge heute im Rahmen der Debatte zur vor­liegenden Regierungsvorlage einstimmig gefasst werden. Ich weiß, Kollege Auer, dein Herz ist in diese Anträge mit eingeflossen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Marizzi: Ge­nau! War eine tolle Rede!)

13.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag betreffend Rück­erstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Gaßner, Heinzl, Marizzi, Dr. Bauer und KollegInnen betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorgani­sationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 1357 d.B.: Bundes­gesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (1464 d.B.)

Die Kosten der freiwilligen Dienste der Feuerwehr steigen ständig. Obwohl diese Dienste für die Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben und die gesetzlichen Anforde­rungen ständig wachsen, erhalten die Trägerorganisationen nicht maßgeblich mehr Geld.

Eine besondere Last bei notwendigen Investitionen stellt für diese freiwilligen Organi­sationen ebenso wie beispielsweise für Pflegedienste und Einrichtungen im Bereich der Familien- und Jugendwohlfahrt die an den Finanzminister abzuführende Mehrwert­steuer dar.

Alleine die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges, wie sie beispielsweise laut NÖ Feuerwehr-Mindest Ausrüstungsverordnung bereits für Feuerwehren in kleinen Ge-


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