Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 151

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Ich weiß nicht, ob es Ihnen auch so geht, aber ich sage es ganz ehrlich: Ich bin immer wieder beeindruckt und auch berührt von seiner Art, mit dem Thema umzugehen. Ich sage es noch einmal: auch aus seiner eigenen Betroffenheit heraus. Er ist für mich hier wirklich immer wieder Vorbild mit seiner Arbeit und seinem Engagement.

Ich komme jetzt zum bereits angekündigten Abänderungsantrag. Wir tragen damit der Diskussion im Ausschuss Rechnung. Ich gebe ganz ehrlich zu – auch Franz-Joseph Huainigg hat das gesagt –, das wurde von uns überlesen. Wir tragen dem Rechnung, und ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Walch betreffend die Regie­rungs­vorlage 1413 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienst­gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forst­arbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechts­gesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitäter­gesetz geändert werden (Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die oben bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 16 lautet Z 6:

„6. In § 19 Abs. 1 Z 2 wird die Wortfolge ,körperliche und geistige‘ durch das Wort ,gesundheitliche‘ ersetzt und es entfällt die Wortfolge ,gemäß § 8 Abs. 3 und 4‘.“

2. In Artikel 16 lautet Z 13:

„13. In § 18 Abs. 1 Z 2, § 36 Z 2, § 39 Abs. 3, § 46 Abs. 1 Z 3, § 51 Abs. 1 Z 2 und § 63 Abs. 3 entfällt jeweils der Klammerausdruck ,(§ 8 Abs. 3 und 4)‘.“

Begründung:

Da § 8 Abs. 3 und 4 MMHmG entfallen, sind auch die entsprechenden Verweise zu streichen.

*****

Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Ich sage es noch einmal: Ich glaube, wir alle wissen, dass es noch viel zu tun gibt.

Mir ist noch sehr gut der Kampf der blinden Klagenfurter Juristin in Erinnerung, die damals quer durch die Medien darum gekämpft hat, Richterin zu werden, und die mittlerweile sehr erfolgreich im Klagenfurter Magistrat tätig ist.

Hier gibt es noch viel zu tun, aber diese Regierung hat die richtigen Maßnahmen, die richtigen Schritte gesetzt. Und ich möchte mich bei allen dafür bedanken, die dazu beigetragen haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

20.51

 


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