Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 232

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21.16.15

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Wie meine Vorrednerin bereits ausgeführt hat, ist der Ansatz und die Diskussion, die Kollege Maier angeregt hat, natürlich interessant, aber es gibt eben Lücken. Es ist der Antrag nicht so formuliert, dass er auch am Ende des Tages gewährleistet, dass nicht Missbrauch getrieben wird. Und es ist auch nicht gewährleistet, dass das Ganze durch eine generelle Immunität oder durch solche schlecht ausgearbeiteten Paragraphen nicht in eine falsche Richtung geht, womit nicht dem Rechnung getragen wird, was wir eigentlich haben wollen.

Ich denke aber trotzdem, dass es sinnvoll ist, darüber nachzudenken, wie man Journalisten, speziell Aufdeckerjournalisten oder auch Leute, die sich wirklich mit Materien beschäftigen, die heikel sind, schützen kann. Wir von unserer Fraktion sehen hier einer positiven Entwicklung entgegen und hoffen, dass es in der nächsten Periode in einem breiten Konsens, wie es ja bei Justizmaterien oft der Fall ist, zu einer Neuregelung kommen wird.

Im Übrigen ist die Anregung vom Kollegen Maier, dass man dieses Mediengesetz überarbeiten soll, sicherlich eine gute, und wir werden sehr gerne die Anregung auf­nehmen, so schnell wie möglich – spätestens in der nächsten Periode – eine Kom­mission einzurichten, die sich mit dieser generellen Evaluierung und Aufarbeitung des Mediengesetzes beschäftigen wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.17


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin in dieser ersten Lesung ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Mag. Stoisits  auf dem Weg zum Rednerpult –: Das ist viel zu viel!) Viel zu viel? – Laku noć! – 2 Minuten. – Bitte. (Lebhafte Heiterkeit.)

 


21.17.47

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Frau Vorsitzende des Justizausschusses! Die Bedenken, die die Frau Vorsitzende vorge­bracht und die der Mediensprecher des BZÖ hier auch unterstützt hat, teile ich in gewisser Hinsicht, nämlich wenn sie so interpretierbar sind, dass man sagt: Alle Fragen, bei denen es um die Ausgestaltung der Medienfreiheit geht, die ein Grundrecht ist, sind nicht Fragen, die sich jeden Tag stellen und die so häufig kommen. Und der Qualität des österreichischen Mediengesetzes oder möglicherweise von Reformen, die wir machen, wäre es auch nicht gerade zuträglich, wenn man das in einem Schnell­schuss – jetzt verwende ich Ihre Diktion – von einer Plenarsitzung zur nächsten machen würde.

Diese Frage hat allerdings deshalb Brisanz und Aktualität, weil – und da bin ich eben ganz anderer Auffassung als Frau Dr. Fekter – das eben die Judikatur des Obersten Gerichtshofes ist und weil in diesem Judikat genau festgestellt wurde, dass dieser Schutz nicht anwendbar ist. Deshalb bräuchte es, um ihn tatsächlich durch die Judikatur auch anwendbar zu machen, eine Gesetzesänderung. Aber, Frau Minister, wie bereits gesagt, besteht ja die Gefahr einer schnellen und damit auch nicht exakten, korrekten und inhaltlich auch wirklich lupenreinen Lösung gar nicht, weil die Bereitschaft zu einer derartigen schnellen Lösung nicht gegeben ist. – Wobei ich das „Wir werden diese Reformen im Herbst angehen“ vom BZÖ, von Uwe Scheuch, nicht ernst nehme. (Ironische Heiterkeit des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.)

Aber ich kann Ihnen versprechen: Wir Grüne werden das jedenfalls machen (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ihr werdet aus der Opposition zustimmen können, wenn ihr brav


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