Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 36

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Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir gehen daher so vor.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestal­tung und Dauer der Debatten erzielt.

Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, woraus sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 140 Minuten, Freiheitlicher Parla­mentsklub – BZÖ 96 Minuten sowie Grüne 104 Minuten.

Darüber entscheidet das Hohe Haus.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu einer Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.

10.07.301. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 683/A (E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Sabine Mandak, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Initiative für bundeseinheitliche Bestimmungen auf dem Gebiet des Jugendschutzes (1492 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 688/A (E) der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Initiative für bundeseinheitliche Bestimmungen auf dem Gebiet des Jugend­schutzes (1493 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 1 und 2 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.08.18

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Jugend auf den oberen Rängen! Die Lebensbedingungen junger Menschen haben sich grundlegend geändert. Es ist heute eine Selbstverständlichkeit, dass zu Ausbildungs- und Freizeit­zwecken Landesgrenzen überschritten werden. Dass sich Jugendliche dabei jedes Mal über das jeweils anzuwendende Recht informieren müssen, ist einfach lebensfremd.

Außerdem ist es aus Gerechtigkeits- und Gleichheitserwägungen nicht einsichtig, war­um etwa Jugendliche in Westösterreich abends weniger lang ausgehen dürfen als Gleichaltrige im Osten. Es wird ja niemand ernsthaft behaupten wollen, dass Jugend­liche in Westösterreich unreifer sind oder dass es sich dort gefährlicher lebt als im


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