Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 53

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Ein/eine 15-jähriger/15-jährige Jugendlicher/Jugendliche aus Niederösterreich – aus Ennsdorf aus meinem Wahlkreis – macht sich strafbar, wenn er/sie um Mitternacht die Grenze nach Oberösterreich, also die Enns, überquert und nach Enns kommt, denn in Niederösterreich dürfen Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 1 Uhr ohne Begleitung unterwegs sein, in Oberösterreich nur bis Mitternacht, bis 24 Uhr!

Ein anderes Beispiel: Jugendliche unter 14 Jahren aus Niederösterreich machen sich wiederum strafbar, wenn sie um 9 Uhr abends die Grenze zur Steiermark überqueren. In Niederösterreich dürfen Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 22 Uhr wegbleiben, in der Steiermark bis 21 Uhr.

Es ist tatsächlich ein Riesenproblem: neun Bundesländer – neun unterschiedliche Re­gelungen! Ich bin deshalb einerseits sehr froh, dass es zu dieser Harmonisierung zwi­schen Wien, dem Burgenland und Niederösterreich gekommen ist, aber es geht dar­um, dass die Bedingungen für die Jugendlichen, für die jungen Menschen in Österreich für alle gleich sind, vor allem auch unter dem Aspekt eines gemeinsamen Europas.

Verbesserte, vereinfachte Regelungen schaffen Sicherheit und Transparenz für die Ju­gendlichen und vor allem auch für deren Eltern. Die Kompliziertheit und Undurchschau­barkeit, wie von Frau Minister Haubner angeschnitten, führen auch dazu, dass die Voll­ziehung dieser Gesetzesregelung oft sehr schwierig ist. Ziel muss es sein, dass alle Jugendlichen in Österreich den gleichen Schutz genießen, die gleichen Rechte in An­spruch nehmen dürfen und auch die gleichen Pflichten zu erfüllen haben.

In diesem Sinne denke ich, muss es doch möglich sein, ein einheitliches bundesweites Gesetz zu schaffen, in dem sich die Bundesländer finden und in dem vor allem Ju­gendlichen Klarheit und Sicherheit gegeben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

11.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mittermüller. Ebenfalls 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


11.12.22

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Neun verschiedene Jugendschutz­gesetze in einem kleinen Land wie Österreich – ein Jugendschutzgesetz in Deutsch­land, das zeigt ganz deutlich dringenden Handlungsbedarf auf! Die Bedürfnisse und Probleme eines Jugendlichen in Vorarlberg und die Bedürfnisse eines Jugendlichen in Wien sind im Grunde genommen dieselben. Daher bedarf es dringend einer bundes­einheitlichen Regelung, um damit den Jugendlichen in ganz Österreich ein einheitli­ches Schutzniveau anbieten zu können.

Die aktuelle Situation zeigt genau das Gegenteil! Nicht einmal die Zielgruppe ist ein­heitlich definiert. Unterschiedliche Ausgehzeiten und total unterschiedliche Bestimmun­gen zum Alkoholgenuss gibt es in neun Ländergesetzen. Wir sehen zum Beispiel in unserem Tourismusland Kärnten ganz genau, welche Probleme es damit gibt. Kein Ju­gendlicher und kein Elternteil setzt sich mit den Jugendschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer auseinander, wenn er in ein anderes Bundesland auf Urlaub fährt. Oft genug gibt es daher Übertretungen und auch Anzeigen. Einheitliche Bestimmungen wären ein Schritt zur Rechtssicherheit in ganz Österreich.

Ich möchte auf ein weiteres Problem hinweisen, das schon meine Vorrednerinnen, Kol­legin Achleitner und Kollegin Mandak, angesprochen haben. Ein ganz besonderes Pro­blem ist sicherlich und allseits bekannt der Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen. Die derzeit aktuellen Ein-Euro-Partys und Events, bei denen Wirte alkoholische Getränke um 1 € ausschenken, leisten dem auch noch Vorschub. Immer wieder hört man die Kri­tik, dass Alkoholmissbrauch zu wenig kontrolliert wird.

 


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