Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 65

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wurde, Anspruch auf Entschädigung haben, und nicht nur jene Staatsangehörige der Mitgliedstaaten des Europarates.

Eine Einschränkung musste jedoch getroffen werden: dass die Tat nicht vor dem In-Kraft-Treten der Novelle, also erst nach dem 30. Juni 2005 gesetzt wurde.

Österreich regelt die Hilfen, wie bereits erwähnt, im Verbrechensopfergesetz, das um­fangreichere Hilfsangebote vorsieht als im Übereinkommen normiert.

Zurzeit ist die Fußballweltmeisterschaft in aller Munde. Ein Beispiel zur Veranschauli­chung: Ein österreichischer Fußballfan fährt zu einem Match in ein Land, das diesem Übereinkommen beigetreten ist. Bei Ausschreitungen, wie vor Jahren leider in Frank­reich geschehen, wird dieser Fan schwer verletzt. Er hat nun das Recht auf Entschä­digungszahlungen, egal, ob der Täter bekannt ist oder nicht.

Ein weiteres Beispiel, das es in Österreich Gott sei Dank nicht so häufig wie anderswo gibt: Ein Ausländer wird wegen Rassismus zusammengeschlagen. Dieser Ausländer hat, wenn er sich rechtmäßig in Österreich aufhält – Besucher ebenso wie Asylanten –, Anspruch auf diese Hilfen nach dem Verbrechensopfergesetz.

Als Psychotherapeutin bin ich aber auch stolz darauf, dass Österreich im Verbrechens­opfergesetz schon länger unter Heilfürsorge auch Psychotherapie für Opfer von Ge­walttaten vorsieht. Gerade psychische Folgen auf Grund der Traumatisierung durch Gewalt sind oft langwieriger oder schwerer zu verarbeiten als körperliche Schädigun­gen.

Es sei mir aber auch noch gestattet, zum Thema Gewalt etwas anzusprechen, was mir besonders am Herzen liegt. Wenn wir die Zeitungen aufschlagen, müssen wir mindes­tens einmal in der Woche über Gewalttaten in Familien und über Familientragödien lesen. Wir wissen heute sehr genau, dass sich Gewalt in Familien vor allem dann ent­wickelt, wenn Sprechen nicht mehr stattfindet, wenn nie gelernt wurde, sich verbal mit anderen Meinungen auseinander zu setzen, wenn Sprache nur mehr in Geboten und Verboten vorkommt: Du darfst! Du darfst nicht!, wenn man sich, statt miteinander zu reden, zu streiten, vom Fernsehapparat berieseln lässt.

Ein weiterer Punkt ist der unkritische Konsum von Gewalt im Fernsehen beziehungs­weise in den Computerspielen. Kinder können bei den heutigen Sendungen nicht mehr unterscheiden, was Realität und was Film ist.

Auch wird in unseren Familien die Frustrationstoleranz, das Aushalten von Verletzun­gen und Zurückweisungen nicht mehr gelernt. Das heißt, wenn es um Gewalt geht, haben wir im familiären Bereich viel zu unterstützen.

Ich bedanke mich deshalb ausdrücklich bei allen Beraterinnen und Beratern, die in der Gewaltprävention, in Interventionsstellen und dergleichen arbeiten, für ihren Einsatz. Wir von der ÖVP werden sicherlich nicht müde werden, alles dafür zu tun, dass die Sprachlosigkeit der Gesellschaft nicht voranschreitet, sondern ein wertschätzendes und frohes Miteinander-Sprechen möglich ist. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten von Freiheitlichen – BZÖ.)

11.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.55.10

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bun­desregierung! Ich möchte jetzt sehr konkret erläutern, worum es hauptsächlich geht. Es geht um Menschenhandel, meine sehr geehrten Damen und Herren, und es geht


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