Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Frau Bundesministerin! Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens dieser Bundesregierung bezüglich einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen gesetzt?
Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Abgeordnete Scheucher, wir haben im Rahmen der beiden Pensionsreformen und im Rahmen des Kinderbetreuungsgeldes wesentliche Maßnahmen gesetzt, um die Altersversorgung vor allem von Frauen an jene der Männer anzugleichen, wobei wir wissen, dass ein wesentliches Manko bislang – also in der Vergangenheit – immer die Zeiten der Kindererziehung waren.
Wir haben schon in den neunziger Jahren massiv darauf gedrungen, dass die Kindererziehungszeiten auch pensionsbegründend angerechnet werden – es war sehr, sehr schwierig, das auch durchzusetzen. Wir haben jetzt sichergestellt, dass die Kinderbetreuungszeiten nicht nur pensionserhöhend, sondern auch pensionsbegründend sind, das heißt, dass insbesondere auch Frauen mit mehreren Kindern nicht mehr, wie noch bis vor kurzem, mindestens 15 eigene Beitragsjahre brauchen, sondern auch schon mit sieben eigenen Beitragsjahren ein Pensionsanspruch erworben werden kann.
Darüber hinaus hat diese Bundesregierung sichergestellt, dass bei jeder Geburt eines Kindes vier Jahre lang pro Monat 1 350 € Pensionsbemessungsgrundlage zusätzlich zu jedem Einkommen, das die Frau in dieser Zeit hat, angerechnet wird. Das heißt, wenn eine Frau zum Beispiel nach zwei Jahren, nach 24 Monaten, wieder in den Beruf einsteigt, etwa Halbzeit einsteigt und 800 € verdient, werden diese 800 € zu den 1 350 € dazugezählt, und sie hat für diese zwei Jahre eine Pensionsbemessungsgrundlage von 2 150 €. – Das ist eine Regelung, die besser ist als jemals zuvor! Die Bundesregierung nimmt dafür eine Milliarde € jährlich in die Hand. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Damit sind wir an das Ende der Fragestunde gelangt. Ich danke der Frau Bundesministerin für die Antworten.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Dr. Andreas Khol: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt: Der Klub der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 4605/J der Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend enorm gestiegene Steuerbelastung der österreichischen ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Dr. Andreas Khol: Um die Punkte 1 bis 4 und 14 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei den Punkten 1 bis 4 und 14 handelt es sich
erstens um den Einspruch des Bundesrates gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai betreffend Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006,