Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 198

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Auch die Aufteilung der Kontrollorgane auf die einzelnen Branchen und Bundesländer scheint einigermaßen willkürlich und spontan zu erfolgen. Es fehlt ein Gesamtkonzept. Der Rechnungshof empfiehlt daher eine Personalbedarfsermittlung. Es ist schon ein Zeichen von höchster Unprofessionalität, wenn eine Organisationseinheit des Finanz­ministeriums nicht einmal überlegt, wie viel Leute sie für welche Aufgaben und an welchen Orten einsetzen wird – und dies, bevor sie zu arbeiten anfängt.

Es stellt sich die Frage, warum in der Steiermark zum Beispiel fünfmal mehr Arbeits­stätten und sechsmal mehr Beschäftigte kontrolliert werden als im Burgenland. Auch der Rechnungshof kann keinen Grund für diese ungleiche Verteilung finden.

Viele Punkte also, geschätzte Damen und Herren, die auf eine schlechte Organisation hindeuten und nahelegen, dass es bei der Einrichtung der KIAB an fundierter Planung gefehlt hat. Der Finanzminister – und ich ersuche Sie, Herr Staatssekretär Finz, ihm dies auszurichten – ist gefordert, diese so wichtige Kontrolle zu optimieren und dafür zu sorgen, dass die KIAB professionell arbeiten kann.

Ich danke dem Rechnungshof für seine hervorragende Arbeit. (Beifall bei der SPÖ und den Freiheitlichen – BZÖ.)

18.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Hornek. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.31.56

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziel der Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung ist die Überprüfung der Einhaltung der im Ausländerbeschäftigungsgesetz definierten Vorschriften im Interesse aller Ar­beitssuchenden, aber auch der Unternehmer, die die gesetzlichen Vorschriften einhal­ten. Dies erfolgt durch die bundesweite, flächendeckende Kontrolle der KIAB-Einsatz­teams. Die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung, kurz KIAB, ist seit 1. Juli 2002 im Bundesministerium für Finanzen angesiedelt. Dafür wurden bei zwölf Zolläm­tern Kontrollteams eingerichtet.

Weiters haben die Geschäftsstellen des Arbeitmarktservice und die Zollbehörden die zuständigen Behörden zu verständigen, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit zu dem begründeten Verdacht gelangen, dass eine Übertretung arbeitsrechtlicher, sozialrecht­licher, gesundheits- und umweltschutzrechtlicher Vorschriften vorliegt.

Der Rechnungshof überprüfte von Jänner bis März 2005 die Maßnahmen des BMF zur Betrugsbekämpfung mit dem Schwerpunkt der Arbeitnehmerbeschäftigung und der so genannten schnellen Eingreiftruppe.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anzahl der Bediensteten erhöhte sich von ur­sprünglich 88 im Jahre 2002 auf 178 im Jahre 2005 – also um mehr als 100 Prozent. Eine weitere Personalaufstockung ist geplant.

Im Jahre 2004 wurden bundesweit 23 222 Kontrollen durchgeführt und dabei 6 200 ille­gal Beschäftigte festgestellt. Diese gehörten zu je einem Drittel dem Bau- und Bau­nebengewerbe und der Gastronomie an.

Bei der Tätigkeit der KIAB wurde 2004 im Bundesdurchschnitt nicht einmal ein Drittel der Gesamtarbeitszeit für den Außendienst aufgewendet. Nach Ansicht des Rech­nungshofes lag darin ein Potential zu einer Intensivierung der Kontrolltätigkeit. – Die­sem Standpunkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, pflichte ich bei.

Steuer- und Abgabenbetrug führt zu Wettbewerbsverzerrungen, schadet der Wirtschaft und jedem Einzelnen, der dadurch eine höhere Steuerleistung erbringen muss. Es ist


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