Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 180

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zuliefern und von diesen zu archivieren. Ein beglaubigter Ausdruck ist der Parlaments­bibliothek zu übermitteln.“

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Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.05

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.06

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Ich möchte nichts wiederholen, was schon gesagt wurde, auch über die Dringlichkeit des Vorhabens, weil es ja schließlich in erster Linie darum geht, Geld zu sparen. Es handelt sich dabei, wie ich mich im Aus­schuss aufklären ließ, um eine stattliche Summe, die über die in der Regierungsvor­lage genannten 400 000 € noch hinausgeht, weil zu erwarten ist, dass auch Länder und Gemeinden einsparen.

Wiewohl das eigentlich die einzige Erklärung für diese Gesetzesinitiative in den Er­läuterungen ist, habe ich mich letztendlich nach einigem Groll bei der politischen Aus­einandersetzung darüber davon überzeugen lassen, dass dieses Vorhaben sinnvoll ist, nicht zuletzt deshalb, weil mein Groll nicht auf eine Technikfeindlichkeit beziehungs­weise eine zu geringe Gläubigkeit in die modernen Medien und Kundmachungsformen zurückzuführen ist, sondern weil ich, auch jetzt noch, einfach zu bedenken geben möchte – und darauf bezieht sich auch mein Entschließungsantrag, den ich dann ein­bringen werde –, dass wir nicht so tun sollten, als wäre die technisierte Welt eine, die allen im gleichen Ausmaß zugänglich ist.

Ich gebe zu, dass Bundesgesetzblätter nicht gerade das allererste Herzensbedürfnis der einzelnen Bürgerin, des einzelnen Bürgers sind. Aber selbst in solch seltenen Fällen kann ein vielleicht nicht so einfacher Zugang zu diesen manchmal Auswirkun­gen haben. Für diese Fälle sollten wir, meine ich, Vorsorge treffen, damit, obwohl es nun durch die Technik viel mehr Möglichkeiten gibt, der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu diesen Informationen in Zukunft nicht erschwert wird.

Um das zu gewährleisten – und das wurde auch im Ausschuss und in den Ausschuss­feststellungen festgehalten –, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die Schaffung eines erleichterten Zuganges zum geltenden Recht auch für Menschen ohne Internetanschluss

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle rechtsuchenden Per­sonen in Österreich während der Amtsstunden der Gemeinden Gelegenheit erhalten, Einsicht in das österreichische Bundesgesetzblatt zu nehmen“ – Einfügung von mir: im Internet – „und gegen Kostenersatz Ausdrucke aus dem Bundesgesetzblatt zu erhal­ten. Weiters soll sichergestellt werden, dass der Bund den Gemeinden die speziellen


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