Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 205

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Die Plätze sind einzunehmen, denn wir gelangen zu einer ausgesprochen umfassen­den Abstimmung.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zu Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsge­setz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bun­desrepublik Deutschland im Grenzabschnitt „Salzach“, in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Inn­winkel“, samt Titel und Eingang in 5 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes handelt, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstim­mung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist somit in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Ange­legenheiten, dem Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der Tschechischen Re­publik, mit dem der Vertrag über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 geändert und ergänzt wird samt Anlagen, dessen Ziffern 1 und 2 in Abschnitt II verfassungsändernd sind, in 91 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht auf die erwähnten verfassungsändernden Bestimmungen stelle ich wie­derum zunächst im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze samt An­lagen, dessen Artikel 1 verfassungsändernd ist, in 118 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht auf die erwähnte verfassungsändernde Bestimmung stelle ich wiederum zunächst im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

 


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