Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 180

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Im Bereich der Prävention müssen wirklich auch die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit hier Programme erarbeitet werden. Ja, diese Programme müs­sen nicht einmal erarbeitet werden, die Programme gibt es! Diese sind in den Schulen zum Teil gelaufen, aber aufgrund von Sparmaßnahmen werden sie leider nicht mehr durchgeführt. Da könnten Sie zum Schutz der Jugendlichen und der Kinder sehr viel tun. – Bitte, tun Sie es auch! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.40

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Justizminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

 


19.41

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Nur kurz zu Ihren Ausführungen, Frau Abgeordnete Mandak: Es geht hier nicht um harmlose Fotos, es geht um porno­graphische Fotos, und wir haben über Wunsch der Opposition auch hinzugefügt, dass es sich zum Beispiel um reißerisch verzerrte Darstellungen des Genitalbereiches han­deln muss, um Strafbarkeit herbeizuführen. Also in diesem Zusammenhang vom Baby bis zum 18. Lebensjahr von einer Gleichschaltung harmloser Fotos zu sprechen, halte ich für stark verfehlt, was die wahren Intentionen des Gesetzes anbelangt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.41

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


19.41

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie ist sicherlich unser aller Anliegen. Das ist wohl bei allen Frak­tionen hier im Haus vorauszusetzen – alles andere wäre eine infame Unterstellung. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Die Ausweitung der Straftatbestände und auch die Anhebung des Strafmaßes geht insoweit tendenziell in die richtige Richtung, als es darum geht, das krasse Missver­hältnis im Strafrahmen zwischen Gewalt und Sexualdelikten einerseits und Vermö­gens­delikten andererseits abzubauen. Nur möchte ich einmal mehr davor warnen, das Thema selbst zu missbrauchen, indem sinnvolle und längst fällige Neuregelungen mit überholten, verzopften Moralvorstellungen verbrämt werden. (Abg. Scheibner: Geh, geh, geh!) Die ohnehin schon überforderte Exekutive wird künftig wohl mehr mit dem Aufspüren von Liebespärchen und übermütigen Teenagern beschäftigt sein (Abg. Steibl: Das ist aber wirklich an den Haaren herbeigezogen! Das passt ja gar nicht zu Ihnen! Sie sind so eine vernünftige Frau und erzählen da solche Schauermärchen!), statt sich um die Verfolgung von tatsächlich verabscheuungswürdigen Verbrechen, wie den sexuellen Missbrauch von Kindern, kümmern zu können, Frau Kollegin. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Kollegin, gerade an Ihre Adresse richte ich meinen Appell! Wenn man das Thema Kinderschutz wirklich ernst nimmt und nicht für billige Sympathiehascherei miss­brau­chen will, muss man erkennen, dass mit der Anhebung des Strafrahmens noch nicht genug getan ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Täter ist nämlich selten der große Unbekannte im Park. Die Täter kommen groß­teils aus dem Familien- und Bekanntenkreis und stehen nicht selten in einem Auto­ritäts­verhältnis zum Opfer.

 


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