Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 38

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wir machen die Grenze auf und überlassen es den Eltern in Eigenverantwortlichkeit, wie viel sie arbeiten wollen, wie viel sie zuverdienen wollen, auch wenn ihre Kinder klein sind und sie diesen Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld haben! (Abg. Steibl: Aber Sie wissen schon, dass es in Österreich um das Vielfache höher ist als zum Bei­spiel in Deutschland oder Frankreich!)

Aber, Frau Kollegin Steibl, ich mache doch nicht Politik, indem ich schaue, was bei uns vielleicht besser ist. (Abg. Steibl: Ich muss auch Politik in Richtung Kindeswohl machen! Das wissen Sie auch!) Ich und wir machen Politik, indem wir schauen, wo es Menschen gibt, die es besonders brauchen, wo gibt es Lücken, wo gibt es Verbesse­rungsnotwendigkeiten, und dort setzen wir an. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.34

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Marek. 5 Minu­ten Wunschredezeit. – Bitte.

 


10.35

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Bei jeder Leistung mit sozialer Staffelung stehen wir vor dem Problem, wie soziale Treffsicherheit möglichst gut erreicht werden kann. Es geht einfach auch darum, jenen, die Zuschüsse wirklich brau­chen, diese auch problemlos zukommen zu lassen.

Andererseits ist dann auch leider immer wieder das Problem des Sozialmissbrauchs zu diskutieren, und wir müssen von vornherein Mittel und Wege finden, um missbräuch­licher Inanspruchnahme von Leistungen einen Riegel vorzuschieben. Ich finde es sehr schade, dass das wirklich notwendig ist, allerdings sehe ich auch nicht ein, dass solche, die Sozialleistungen völlig zu Recht erhalten und in Anspruch nehmen, unter Umständen empfindliche Einbußen in Kauf nehmen müssen, weil durch massiven Sozialmissbrauch dann auch irgendwann wieder Mittelkürzungen vorzunehmen sind. Genau diese Absicht stand ursprünglich hinter der Regelung zu den Zuschüssen zum Karenzgeld.

Selbst Finanzminister Lacina forderte im Dezember 1994 in einer Presseaussendung einen vernünftigen Mittelweg zwischen Missbrauch und Einsparung von Sozialleistun­gen. Als positives Beispiel hob er die damalige Karenzgeldregelung beziehungsweise den damals erst geplanten Zuschuss zum Karenzgeld hervor. Auch für ihn war damals wichtig, die Zielrichtung einer Sozialleistung zu verbessern, ohne soziale Ungerechtig­keiten zu schaffen. Schade ist nur, dass die SPÖ in der politischen Auseinanderset­zung heute immer wieder ganz gern vergisst, welche Positionen die früheren Regie­rungsmitglieder damals auch selber vertreten haben.

Das große Problem beim Zuschuss zum Karenzgeld lag, wie bekannt ist und auch hin­länglich diskutiert wurde, darin, dass der gegebenenfalls zur Zurückzahlung verpflich­tete Elternteil, meist der Vater, oft gar keine Information darüber hatte, dass die Mutter den Zuschuss beantragt hatte. Aus Berichten von mehreren allein erziehenden Frauen weiß ich auch, dass sie bei Antragstellung immer nur gehört haben: Das ist zwar offi­ziell ein rückzahlbares Darlehen, de facto wird das aber ohnehin nie zurückgefordert. Da darf man sich natürlich dann auch nicht wundern, wenn sich die Menschen darauf verlassen, dass das so ist. Bei den Bestimmungen zum Kinderbetreuungsgeld haben wir dies schließlich gleich von Anfang an entsprechend ordentlich geregelt und berück­sichtigt.

Frau Kollegin Prammer, Sie haben vorhin gesagt, Sie hätten die Antworten bezie­hungsweise Lösungen für die Probleme unserer Gesellschaft. Dann frage ich mich


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