Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 140

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Die zeitliche Verzögerung, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, die Sie glauben, hier erreichen zu können, hat schon längst stattgefunden, nämlich in dem Moment, als man gesagt hat: Man hat ja keine verwirklichbaren Projekte auf dem Schienensektor und kann damit nichts bauen! Damals schon haben Sie das Projekt aufgeschoben. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Hätten Sie diese Zeit genützt, um die UVP durchzuziehen, wären wir heute schon so weit, dass wir eine kluge und gute Bahnverbindung, auch eine ökologisch verträgliche Bahnverbindung in diesem Bereich verwirklichen könnten. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Mag. Kukacka zu Wort gemeldet. 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Minister.

 


18.47

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Herr Präsident! Hohes Haus! Grundsätzlich möchte ich fest­halten, dass, wie Sie wissen, die Verkehrsströme in Österreich stetig wachsen und deshalb die Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf den umweltfreundlichen Ver­kehrsträger Schiene eines der großen verkehrspolitischen Anliegen dieser Bundes­regierung ist. Daher hat sich diese Bundesregierung auch dafür entschieden, die Tauernbahn entsprechend auszubauen. Auch all die Daten, die uns da zur Verfügung stehen, und die Untersuchungen, die wir da in Auftrag gegeben haben, zeigen, dass der Ausbau dieser Strecke sehr stark dazu beiträgt, dass in Zukunft Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden kann.

Ich halte auch fest, dass im Zuge der Planungen des Ausbaus dieser Strecke ein Mediationsverfahren durchgeführt wurde. Das ist ein Verfahren, dass die Erkenntnisse der Konflikt- und der Partizipationsforschung nutzt und eben versucht, die Konflikt­parteien zu einer gemeinsamen Konfliktregelung zusammenzuführen.

In diesem Mediationsverfahren waren alle Beteiligten vertreten: neben den Bürger­meistern der Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein auch die Pla­nungsabteilungen der ÖBB, die Landesumweltanwaltschaft, die Vertreter der Bürger­initiativen, des Alpenvereins, des Kur- und Tourismusverbandes ebenso wie die Ver­treter des Verkehrsministeriums und des Amtes der Salzburger Landesregierung.

Dort sind im Wesentlichen umfassende Einigungen erzielt worden. Die Behörden­einreichungen der ÖBB hinsichtlich Baugenehmigung und wasserrechtlicher Bewilli­gungen entsprechen voll dem Mediationsverfahren, das in diesem Zusammenhang durchgeführt wurde. Auch die Bewilligungen für die einzelnen Bauteile und Bau­abschnitte sind nach den Erkenntnissen und Ergebnissen des Mediationsverfahrens durchgeführt worden.

Auch was die Trassenführung der neu zu errichtenden Bahnstrecken im Gebiet der Gemeinde Bad Gastein sowie der Marktgemeinde Bad Hofgastein betrifft, gibt es entsprechende Vereinbarungen zwischen den ÖBB und diesen beiden Gemeinden. Die von den ÖBB durchgeführten Behördeneinreichungen entsprechen dabei vollin­haltlich den Ergebnissen des Endberichtes, der vom Mediationsforum im Jahr 2001 vorgelegt wurde.

Was die Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft, möchte ich festhalten, dass Projekte beziehungsweise Teilprojekte nur in jenem Umfang geplant und zur UVP eingereicht werden, als hiefür nach wirtschaftlichen Möglichkeiten auch die Aussicht der Reali­sie­rung besteht. Diese Projekte wurden entsprechend den Teilprojekten eingereicht.

 


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