Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 40

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen samt Erklä­rungen (477 d.B.),

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (494 d.B.),

Antrag 396/A (E) der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzausgleich mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der Gemeinden;

Rechnungshofausschuss:

Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung des Bundes (III-77 d.B.);

Umweltausschuss:

Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (503 d.B.).

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 6 bis 10, 12 bis 14 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Daher gehen wir so vor.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer und die Gestaltung der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158, Freiheitliche 108, Grüne 117 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Vorschlag der Präsidialkonferenz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihm zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

1. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (399 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitszeitgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden (483 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite