Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 217

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NGOs gelöst, und diesbezüglich danke ich dafür, dass auch das positive Bemühen der Regierungsfraktionen seitens Frau Abgeordneter Prammer anerkannt wurde.

Frau Abgeordnete Stoisits, Sie bemühen das Bild des Teufels, der das Weihwasser scheue. Das scheint mir ein bisschen gar zu weit zu gehen! Lassen Sie es mich ganz einfach mit meinen deutschen Worten formulieren: Wieso soll ich ein Gesetz Anti­diskriminierungsgesetz nennen, wenn ich es auf Deutsch Gleichbehandlungsgesetz nennen kann? Beides bedeutet dasselbe. Das eine ist lateinisch, das andere ist deutsch, deswegen nehmen wir das deutsche Wort. Das sollte von Ihrer Auffassung doch nicht so weit weg sein, und ich meine, das ist vor allem kein Punkt für eine politische Auseinandersetzung.

Dass EU-Richtlinien Mindeststandards darstellen, wissen wir, es macht aber Sinn, dass man in einem gemeinsamen Markt auch versucht, einheitlich vorzugehen. Ganz interessant ist übrigens: Ich habe mir mit meinen Mitarbeitern noch etwas angeschaut, denen gerade auch ich für die exzellente Arbeit in diesem Zusammenhang danke. Es ist ja nicht immer einfach, die Interessen auszugleichen, und das geht von der Sektionschefin hin bis zu den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in meinem Kabinett. Wir haben uns noch einmal angeschaut, wie es denn in Deutschland ausschaut, wo ja die Verhältnisse nicht ganz unähnlich sind und wo Ihre Parteifreunde die Regierung bilden: Und siehe da: Gar nichts liegt auf dem Tisch! Es gab einen Entwurf, und es gab von Herrn Schröder, seines Zeichens Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, sehr kritische Worte nach dem Motto: Das brauchen wir nicht, das ist viel zu büro­kratisch, das wollen wir nicht und setzen wir nicht um! – Es gab einen Entwurf, der dann aber wieder zurückgezogen wurde.

Wir gehen diesbezüglich weit über die europäischen Standards hinaus, wenn wir in Österreich die Richtlinien schon einmal umsetzen. Aus meiner Sicht hätte das schon einige Monate früher stattfinden können, aber aus welchen Gründen immer ist es erst sehr spät zu Ausschussterminen gekommen. Wir wollen das jetzt nicht weiter vertiefen. Schreiben Sie doch einmal Ihren Kollegen und Freunden in den beiden deutschen Regierungsfraktionen – sollen die einmal weitermachen! Wir sind denen schon wieder einmal zumindest einige Schritte und Monate voraus.

So gesehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das eine runde und gute Sache im Sinne von mehr Gleichbehandlung und weniger Diskriminierung. Ganz klar, dass man Unterschiedliches nicht gleich regeln muss, das sagt auch schon die EU in ihren Richtlinien. Es wird nicht jeder Diskriminierungstatbestand gleich gesehen und gleich gewertet. Auch das haben wir umgesetzt. Ich will diesen Vergleich hier, der von Ihnen mit Namen besetzt wurde, nicht wiederholen, weil ich weder den weltbekannten Künstler noch den in Wien eine sehr wichtige Position Innehabenden namentlich an­führen will. Jedenfalls geht das aber auf die EU-Richtlinie zurück, und wir haben dem Folge geleistet. Auch das macht Sinn. Wir sind seit knapp zehn Jahren Mitglied der Europäischen Union.

Danke, Herr Präsident, für die Erteilung des Wortes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.56

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

 


19.56

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich muss aus der Distanz der Debatten der letzten Jahre sagen: Sie waren in Wahrheit mit der Vorlage und der Umsetzung der drei EU-Richtlinien konsequent. Sie wollten nie etwas


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