Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 72

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Hornek. – Bitte.

 


12.18

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanz­ler! Meine Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Un­ser Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat im Herbst 2002 die Vereinheitlichung von zehn landesrechtlichen Regelungen im Tierschutzbereich zu einem bundeseinheitli­chen Bundes-Tierschutzgesetz angekündigt.

Nach intensiver Diskussion liegt nun eine Vier-Parteien-Einigung vor. Diese intensive Diskussion war deshalb notwendig, weil die Ausgangspositionen sehr different waren. Das Ergebnis, das nun vorliegt, ist ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, das für alle Tiere gilt und von allen Parteien getragen wird.

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die bisherigen Regelungen der Länder im landwirtschaftlichen Bereich der Tierhaltung im internationalen Vergleich sehr hoch waren und sind. Weiters ist festzuhalten, dass die bäuerlichen tierhaltenden Betriebe zu den am meisten kontrollierten Betrieben zählen – und dies ohne nennenswerte Be­anstandungen.

Tierschutz auf hohem Niveau und daraus resultierend hochwertige Nahrungsmittel sind die eine Seite, beinharter internationaler Wettbewerb, der mit dem Beitritt von zehn neuen Ländern, die primär landwirtschaftlich geprägt sind, nicht leichter geworden ist, ist die andere Seite dieser Medaille.

Am Beispiel des Waldviertels, meiner Heimatregion, das über eine sehr klein struktu­rierte Viehhaltung verfügt, darf ich Ihnen tendenzielle Entwicklungen anhand von Fak­ten aufzeigen.

Der Bezirk Waidhofen an der Thaya zum Beispiel verfügte im Jahr 1991 über 1 591 Rindvieh haltende Betriebe, im heurigen Jahr sind es nur noch 994 Rindvieh haltende Betriebe. Der Bezirk Zwettl hatte 66 000 Stück Rinder im Jahr 1991 und nur 49 000 im Jahr 2003, der Bezirk Waidhofen an der Thaya 42 000 Stück im Jahr 1991 und 28 000 im Jahr 2003.

Bei der Schweinehaltung ist es noch interessanter: im Bezirk Gmünd im Jahr 1991 8 229, im Jahr 2003 5 474 Stück, klein strukturiert. Als Vergleich dazu, geschätzte Damen und Herren: Einen Kilometer Luftlinie von meinem Heimatort entfernt steht ein Schweine haltender Betrieb in Tschechien, konkret in Staré Mesto, mit 7 200 Stück. Das ist das Eineinhalbfache dessen, was der gesamte Bezirk Gmünd an Bestand hat – nur, um das verständlich zu machen –, und das ist ein kleiner Betrieb in Tschechien! Daran können Sie die Tendenzen erkennen, die in diesem Bereich vorhanden sind.

Dass in einer Region, die durch Straßendörfer mit beengten Hofstellen, Angerdörfer mit beengten Hofstellen geprägt ist, die Thematik der Anbindehaltung in der ersten Phase der Diskussion zu existenziellen Ängsten bei vielen Besitzern von Kleinbetrieben ge­führt hat, ist verständlich. Umso dankbarer bin ich dafür, dass es gelungen ist, einen gangbaren Weg für die Bauern zu finden. Dafür danke ich allen verantwortlichen Ent­scheidungsträgern, im Speziellen unserer umsichtig agierenden Verhandlungsführerin Dr. Baumgartner-Gabitzer. (Beifall bei der ÖVP.)

Die österreichischen Bauern haben mit diesem Gesetz Rechtssicherheit auf solider Basis für die Zukunft. Die österreichischen Bauern stehen in hohem Maße zu ihren Tieren. Der Konsument hat es in seiner Hand, den österreichischen Weg zu unterstrei­chen und zu unterstützen, oder aber Tierleid ins Ausland zu exportieren. Unser Bun­deskanzler Dr. Wolfgang Schüssel hat in seiner heutigen Rede klar dokumentiert und


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