Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 68

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Freund. Seine gewünschte Rede­zeit beträgt 6 Minuten. – Bitte.

 


13.32

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Auf der heutigen Tagesordnung steht der Sammelbericht für Petitionen und Bürgerinitiativen. In dieser Gesetzgebungsperiode wurden bereits 36 Petitionen und 18 Bürgerinitiativen an den Ausschuss gerichtet und behandelt. Das zeigt mir als Fraktionsvorsitzendem der ÖVP im Ausschuss, dass die Bevölkerung diese Instru­mente der direkten Demokratie annimmt und auch nutzt.

Ich habe es hier im Plenum schon einmal gesagt und möchte es heute wiederholen: Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen ermöglicht die direkte Kommunika­tion mit der Politik und ist somit ein wichtiges Bindeglied zwischen den österreichischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und der SPÖ.) Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen und Problemen direkt an die Volksvertreter im Parlament zu wenden. Dazu wurden wir von den Men­schen in unseren Wahlkreisen in den Nationalrat gewählt, um sie bestmöglich zu ver­treten.

Die Anliegen, die an den Ausschuss geschickt werden, sind sehr vielfältig, und sie alle werden in diesem Rahmen ernsthaft behandelt. Mit den vorgebrachten Themen wird keineswegs leichtfertig umgegangen – ganz im Gegenteil! Es gibt viele Beispiele dafür, und meine Kollegen von der ÖVP werden sich mit den einzelnen Themenbereichen noch näher beschäftigen.

Zunächst möchte ich aber auf eine wichtige Neuerung hinweisen. Bereits beim letzten Sammelbericht im November 2003 konnte berichtet werden, dass Vertreter der Volks­anwaltschaft in unseren Ausschusssitzungen zu aktuellen Aussprachen zugezogen werden. Sie beschäftigen sich wie auch der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitia­tiven mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Im vergangenen Jahr wurde die Volksanwaltschaft in mehr als 15 000 Fällen in Anspruch genommen. Sie ist wie wohl keine andere Institution mit Bürgeranliegen beschäftigt und hat auch aus dieser Erfah­rung heraus bereits zahlreiche Anregungen an die Gesetzgebung gerichtet. Außerdem nimmt die Volksanwaltschaft seit Beginn ihrer Tätigkeit im Jahre 1977 eine aktive Rolle zur Schaffung von parlamentarischen Ombudsmann-Einrichtungen ein. Von diesen Erfahrungen profitiert die Arbeit im Ausschuss und somit auch jeder einzelne Bürger.

Ich möchte hier betonen, dass die Kommunikation ganz besonders gut funktioniert. Volksanwältin Rosemarie Bauer hat bereits einer Sitzung des Ausschusses beige­wohnt, was sich für uns als eine interessante Begegnung mit ihren Anliegen erwiesen hat. Diese erstmalige Zusammenarbeit zeigt uns, dass man sich gegenseitig ergänzt und beiderseitig profitiert. Im nächsten Ausschuss wird wahrscheinlich Volksanwalt Peter Kostelka bei uns sein. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dieser Neuerung in der laufenden Gesetzgebungsperiode einen wichtigen Meilenstein für die Bürgernähe im Parlament gesetzt haben.

Nun möchte ich auf einige Petitionen und Bürgerinitiativen konkreter eingehen, an denen sich zeigt, was der Ausschuss im vergangenen Jahr geleistet hat. Es wurden zahlreiche Stellungnahmen der Ministerien und Länder eingeholt und Sachverhalte an verschiedene Ausschüsse verwiesen. Betonen möchte ich dabei die gute Zusammen­arbeit unter den Fraktionen im Petitionsausschuss. Die Petition Nr. 31 betreffend Un­terstützung für die gemeinsamen Probleme in der Europaregion Tirol wurde an den


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