Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 52

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abge­ordneter Mag. Langreiter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.11

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns alle, was die Börsengesetz-Änderung betrifft, darüber einig, dass etwas getan werden muss, aber die größere Oppositionspartei ist sich anscheinend doch nicht ganz einig. Jetzt kann man natürlich, wie Herr Kollege Hoscher es gemacht hat, unterstellen, dass man die Absicht hat, eigentlich kein wirkliches Gesetz zu machen. Das ist eine andere Ebene, auf diese wollen wir uns nicht begeben.

Aber ich kann das Argument des Herrn Kollegen Bauer sehr wohl nachvollziehen, der meinte, dass man vielleicht in der Publizität der gehandelten Papiere durchaus etwas machen könnte. Ich habe mich da eingelesen und habe mir gedacht, da ist vielleicht der eine oder andere Handlungsbedarf tatsächlich gegeben.

Nur: Das ist jetzt der erste Schritt, den wir heute machen. Ich glaube, dass das auch wichtig ist. Die Kontrolle des Finanzmarktes – ich glaube, da sind wir uns einig – geht in Ordnung, es geht um den Vertrauensschutz, es geht um österreichisches Kapital, es geht vor allen Dingen auch um den Schutz der Kleinanleger, es geht darum, dass wir Missbrauch präventiv zu verhindern versuchen. Es sollen auch so manche Irritationen verhindert werden.

Es wurde im Ausschuss auch angeführt, dass da sogar das Rechtsanwaltsgesetz betroffen sei und dass die Begriffe unbestimmt seien. Dazu muss ich sagen: Es ist tatsächlich eine schwierige Materie! Auf der einen Seite reden wir von Deregulierung von Gesetzesbestimmungen, aber auf der anderen Seite versuchen wir, jede Lebens­weise irgendwie zu regeln.

Ich gehe davon aus, dass natürlich – und das wird nicht ausbleiben – auch eine Recht­sprechung, auch eine Judikatur wird entstehen müssen, um basierend auf den Erläuternden Bemerkungen dieses Gesetzes dem Vertrauensschutz, dem Anleger­schutz – wie immer man das bezeichnen mag – entsprechend zur Artikulation zu verhelfen.

Wir haben nur die Rahmenbedingungen mit diesem Gesetz zu schaffen, wir sind nicht die Kronjuristen dieser wunderschönen Republik. Es sollte natürlich auch da, wie in allen anderen Bereichen auch, auf die Verhältnismäßigkeit und auf die sachliche Rechtfertigung von Gesetzesbestimmungen hingewiesen werden.

Dass man über Strafrechtskataloge Diskussionen führt, das ist, glaube ich, legitim. Kollege Eder hat das auch gesagt, das ist mir klar. Darüber werden wir immer Dis­kussionen führen. Auf der einen Seite hören wir aus den Medien, dass das eine oder andere Leid passiert, dass zum Beispiel deutsche Eltern ihre Tochter fast verhungern ließen, und da geht es um zwei Jahre bedingt, und auf der anderen Seite löschen rasende Autofahrer das Leben junger Menschen aus: So gesehen wird man als außenstehender Prozessbeobachter immer ein Problem damit haben, dass das eine oder andere Strafrechtliche vielleicht auch hinkt.

Ich freue mich, dass die Grünen diesem Gesetz zustimmen. Was ich bei den Sozialdemokraten etwas vermisse, das ist die Bereitschaft, anzuerkennen, dass ein Ziel dieses Gesetzes auch ist, dafür zu sorgen, dass es zu keiner Wettbewerbs­verzerrung zu Lasten der vielen Anleger, vor allen Dingen der Kleinanleger kommt, die über keinen Wissensvorsprung verfügen. Genau das sollte man verhindern! Wir von


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