Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 182

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8. Punkt

Bericht und Antrag des Landesverteidigungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechts­schutzbeauftragten verankert wird (668 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaál. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.00

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Rufe bei der ÖVP: Abfangjäger ... Favoriten!) Uns ging es im Militärbefugnisgesetz im Besonderen um die rechtliche Grundlage für das Handeln der militärischen Dienste, um eine ausreichende, klare gesetzliche Regelung, um mehr Rechtssicherheit in diesem doch sehr, sehr sensiblen Bereich, aber alle unsere Bedenken und Sorgen wurden von Ihnen oftmals – und ich würde auch meinen – zu Unrecht als unsachliche Kritik zurückgewiesen.

So mussten wir uns halt an den Verfassungsgerichtshof wenden, und dieser hat unse­rem Antrag in weiten Bereichen Recht gegeben und wichtige Bestimmungen dieses Bundesgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Herr Bundesminister! Sie wissen: Gekippt wurde die Möglichkeit, ohne konkreten Tat­verdacht vorläufige Festnahmen vorzunehmen. Aufgehoben wurde auch die Bestim­mung, die verdeckte Ermittlungen und Videoüberwachungen für Zwecke der nachrich­tendienstlichen Aufklärung gestattete. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen betreffend den Rechtsschutzbeauftragten ebenfalls als verfassungswidrig zurückgewie­sen. Ein Einwand wurde abgewiesen, und die restlichen Beschwerden wurden aus for­malen Gründen lediglich zurückgewiesen. Also unsere Zweifel bleiben aufrecht, Herr Bundesminister.

Obwohl das Militärbefugnisgesetz, was die angesprochenen Bestimmungen angeht, repariert wurde – das gebe ich zu –, geht diese Novelle jedoch nicht so weit, dass Sie imstande waren, unsere Bedenken auszuräumen, insbesondere, Herr Bundesminister, wurden jene, was die sicherheitspolizeilichen Befugnisse und die Möglichkeit der Legendenbeschaffung – die wir, was ich gerne zugebe, mit dem Schlagwort „Lizenz zum Lügen“ versehen haben; aber das ist in der vorliegenden Novelle eben auch mög­lich – betrifft, nicht ausreichend berücksichtigt. Daher lehnen wir diese Vorlage ab, Herr Bundesminister.

Nicht erst heute, sondern seit Bestehen dieses Gesetzes haben wir immer wieder eine verstärkte, wirksame Kontrolle durch das Parlament gefordert. Der Rechtsschutzbeauf­tragte ist nur mehr Hilfsorgan und nicht mehr Kontrollorgan, Herr Bundesminister. Sie selbst bestellen nämlich den Rechtsschutzbeauftragten und entheben sich daher auch gleichzeitig Ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Rechtsschutzbeauftragten. Damit be­stellt der Kontrollierte selbst seinen Kontrolleur. (Ruf bei der ÖVP: Stimmt ja nicht!)

Daher, Herr Bundesminister, sagen wir zu Recht: Der Rechtsschutz kommt hier zu kurz, weil der Rechtsschutzbeauftragte wieder als Organ des Ministers festgeschrieben wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


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