Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 216

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung, Österreichischer Stabilitäts­pakt 2005 in 701 der Beilagen, die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

13. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (686 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996, das Internationale Steuer­vergütungsgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Konsulargebührenge­setz 1992, das Investmentfondsgesetz 1993, das EU-Quellensteuergesetz, das EG-Amtshilfegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Mineralölsteuerge­setz 1995, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsge­setz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsge­setz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Bewer­tungsgesetz 1955, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 sowie das Bundesbahngesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2004 – AbgÄG 2004) (734 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (642 d.B.): Bundes­gesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (735 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Damit ist die Debatte eröffnet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


20.51

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Herr Staatssekretär! Auch zu vorgerückter Stunde liegt uns noch ein weiteres um­fangreiches Gesetzeswerk vor, über das wir hier befinden müssen: das Abgabenände­rungsgesetz 2004.

Ich darf gleich vorweg ankündigen, dass wir uns sehr bemüht haben, jenen Teilen, denen man die Zustimmung geben kann, die Zustimmung auch zu geben: Es handelt sich hiebei um eine Fülle von Änderungen, teilweise judikaturbedingte Änderungen, teilweise Änderungen, die vernünftig sind, und daher haben wir ein relativ kompliziertes Abstimmungsprozedere am Ende dieses Punktes.

Was wir aber nicht tun können, ist, Verbesserungs- und Reparaturarbeiten mit einer Zustimmung zu sanktionieren, die, wenn man in der Vergangenheit die Dinge hand­werklich ordentlich gemacht hätte – nach dem Grundsatz, den zum Beispiel Herr Ab-


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