Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 214

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30. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (698 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungs­ge­setz, das Firmenbuchgesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozialbetrugsgesetz-SozBeG), und über die

Petition (12/PET) betreffend „Frächterskandale: Illegale Beschäftigung darf kein Kavaliersdelikt bleiben! Sozialbetrug ist Diebstahl und Diebstahl muss straf­rechtlich verfolgt werden!“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier (743 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (699 d.B.): Verein­barung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Ver­sorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justiz­anstalten (746 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 29 bis 31 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


19.41

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Sozialbetrugsgesetz Stellung nehmen. Wir haben eine Änderung im Strafgesetzbuch vorgenommen, indem wir die Beiträge zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse den anderen Beiträgen der Sozialversicherungsträger gleichstellen: Wer diese nicht abliefert, über den ist eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Wenn das betrügerisch erfolgt, dann kann er sich auch nicht mehr durch Zahlung der Strafe entziehen, sondern dann ist auf alle Fälle eine Strafe zu verhängen.

Gleichzeitig werden mit diesem Sozialbetrugsgesetz Maßnahmen gesetzt, um die organisierte Schwarzarbeit intensiver bekämpfen zu können. Wir haben ja eine eigene Truppe, die KIAB, die Kontrollen in Richtung Schwarzarbeit durchführt, und diese war bisher immer konfrontiert mit der Ausrede, dass die erwischten Mitarbeiter ohnehin demnächst angemeldet werden. Daher ist in Zukunft verpflichtend, dass der neue Mitarbeiter unverzüglich anzumelden ist, und zwar bis spätestens Mitternacht des ersten Arbeitstages. Dafür werden eigene vereinfachte Anmeldungsmodalitäten vorge­sehen. Ich hoffe, dass Minister Haupt so rasch wie möglich diese technischen Voraus­setzungen schafft, damit die Kontrolle der organisierten Schwarzarbeit besser erfolgen kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.42

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. (Abg. Dr. Partik-Pablé – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Jarolim –: Jetzt müssen Sie es auch so gut machen wie die Frau Kollegin!)

 


19.43

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Ich werde mich bemühen, dass ich wenigstens in die Nähe komme, Frau Kollegin. Aber mit Ihrer Hilfe gelingt es mir viel­leicht.

 


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