Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 223

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Das Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozialbetrugsgesetz-SozBeG) in der Fassung des Ausschussberichtes (743 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Die Einleitung zu Artikel I (Änderungen des Strafgesetzbuches) lautet:

„Das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2004, wird wie folgt geändert:“

2. In Artikel II (Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) lautet die Z 3:

„3. Nach § 621 wird folgender § 622 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmungen zu Art. II des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/200x

§ 622. (1) Die §§ 33 Abs. 1 und 1a sowie 41 Abs. 4 Z 2 und 3 sowie Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/200x und die Aufhebung des § 41 Abs. 2 treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, in dem der Bundesminister für soziale Sicher­heit, Generationen und Konsumentenschutz mit Verordnung feststellt, dass die zur Erfüllung der Anmeldeverpflichtung nach § 33 Abs. 1a Z 1 erforderlichen tech­nischen Mittel zur Verfügung stehen.

(2) § 114 tritt mit Ablauf des 28. Februar 2005 außer Kraft.“

3. In Artikel V (In-Kraft-Treten) wird nach den Worten „Artikel IV“ das Wort „tritt“ eingefügt.

Begründung

Zu Art. II (§ 622 ASVG):

In den einschlägigen Regierungsvorlagen, die zur Zeit in parlamentarischer Behand­lung stehen, sind folgende Nummerierungen der Schlussbestimmungen zum ASVG vorgesehen: 3. SVÄG 2004: §§ 618 und 619 ASVG; Begleitnovellen zum FAG 2005: § 620 ASVG; Gesundheitsreformgesetz 2005: § 621 ASVG. Die Schlussbestimmungen des Art. II des Sozialbetrugsgesetzes sollen daher die Paragraphenbezeichnung „622“ erhalten.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


20.10

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungsvorlage zum Sozialbetrugsgesetz ist lückenhaft und zahnlos. Die ÖVP hat sich ja seit Jahren gegen eine wirksame Bekämpfung des Sozialbetrugs gewehrt. Ich darf nur daran erinnern, dass es in der großen Koalition bereits einen Vorschlag für ein Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz gegeben hat, gegen das Sie sich gewehrt haben, das damals gemeinsam mit den Sozialpartnern ausgearbeitet wurde. Mein Kollege Maier hat ja schon den Initiativantrag des Kollegen Verzetnitsch erwähnt, der seit dem Sommer 2003 vorliegt und nicht behandelt wurde und der eine sehr gute Grundlage für diese Regierungsvorlage abgegeben hätte. Da wäre nicht etwas so Mangelhaftes dabei herausgekommen.

 


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