Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 83

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13.35.33

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! – Der Herr Staatssekretär ist jetzt oder vorübergehend nicht mehr da. – Es geht um das übliche Problem: Abänderungsanträge werden in Nacht- und Nebelaktionen ein­gebracht, der letzte vor einer Viertelstunde. Herr Missethon! Sie haben, glaube ich, den Antrag eingebracht. Das einzig Seriöse, das Sie in diesem Kontext gesagt haben, war ein Freud’scher Versprecher: Sie haben nämlich gesagt „Umweltverfüglichkeitsprü­fung“. – Schöner hätten Sie es nicht ausdrücken können! Das war aber auch schon das Beste an dem ganzen Beitrag und an diesem Vorhaben hier. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Bundesminister, ich werde jetzt noch einmal auf das eingehen, was der Herr Minister und der Herr Staatssekretär gesagt haben, weil sie sich ja berufen gefühlt haben, bei einem „Umweltverfüglichkeits“-Initiativantrag hier auch das Wort zu ergrei­fen. Herr Bundesminister! Sie reden von Hausverstand. Wissen Sie, was ich dazu sa­ge? – Das Einzige, was hier mit Haus und Verstand zu tun hat, ist, dass bei der Logik, die Sie hier heute präsentiert haben, der Verstand in Hausarrest gesperrt wurde. Und das ist aus meiner Sicht wirklich tragisch – das ist tragisch! – für einen Umweltminister! Einigen wir uns darauf, dass wir Sie bis auf weiteres „Bundesminister wofür auch immer, am besten für Umweltverfüglichkeit“ nennen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir könnten ja ein entsprechendes Ministeriums-Änderungsgesetz dann anschließend noch verhandeln. Vielleicht findet sich Abgeordneter Missethon auch diesbezüglich für einen Initiativantrag im Haus – Abänderungen eingeschlossen.

Herr Bundesminister! Wenn Sie immer fragen: Wo ist denn die Verschlechterung, die wir erkennen?, dann kann ich Ihnen sagen: Wenn eine Landesregierung wie die stei­rische beziehungsweise eine Landeshauptfrau wie die steirische in diesem Zusam­menhang in Kompetenzlagen kommt, dann ist das mit freiem Auge und per se als Verschlechterung erkennbar! Man hat ja gesehen, wie die gefuhrwerkt haben! Es ist wirklich ein Schadensmaximierungsprogramm der Sonderklasse, wenn wir diese Leute für irgendetwas verantwortlich machen! Die haben es ja schon bewiesen! – Ich weiß gar nicht, warum Sie immer uns fragen, fragen Sie sich doch selbst, was in Ihrer Partei los ist! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Eine Landesregierung kann entscheiden, ob oder ob nicht: So weit habe ich das ver­standen. Und wenn das geschehen ist, sind die Bürgerinitiativen-Rechte draußen! Sie sind ab diesem Zeitpunkt draußen, und es gibt überhaupt keine Berufungsmöglichkeit!

Jetzt sage ich Ihnen, dass hier das Verfahren auch etwas mit dem Inhalt zu tun haben muss. Es ist nämlich nicht das Schlechteste, wenn Bürgerinitiativen beteiligt sind. Und in der Regel kommt, wenn man es gescheit macht – wir haben es gehört, Stichwort: Oberösterreich –, auch etwas Gescheites heraus, und es ist hier einer der größten industriepolitischen Erfolge – inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung – zu verzeichnen gewesen. Aber vielleicht lernen Sie diesbezüglich auch noch dazu!

Wenn, wie in diesem Fall, die Landeshauptfrau oder ein Landeshauptmann verantwort­lich ist, dann sage ich: Gute Nacht! – Es gibt dann ein Verfahren, das nicht mehr in dieser Art und Weise gebündelt ist. Es hilft nichts, wenn Sie dauernd sagen, dass die Materiengesetze sowieso nebeneinander in Kraft bleiben! Die Umweltverträglichkeits­prüfung erzeugt ja einen Zusatznutzen! Sie erzeugt einen Zusatznutzen, weil eben nicht isoliert betrachtet wird, was in die Luft und was ins Wasser geht. Und Fragen wie Verkehrskonzepte werden ja überhaupt nicht releviert. (Zwischenbemerkung von Bun­desminister Dipl.-Ing. Pröll.)

 


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