Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 82

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Dabei ist klar: nur eine entsprechende Nachfrage und eine bewusste Kaufentscheidung für österreichische bäuerliche Produkte sichern den Fortbestand jener bäuerlichen Familienbetriebe, die sich zu hohen Produktionsstandards - die mitunter über jenen anderer EU-Staaten liegen - bekennen, dadurch jedoch keinen Wettbewerbsnachteilen unterliegen wollen.

Das Bekenntnis zu heimischen Lebensmitteln und deren Produktionsweisen sichert lang­fristig die Vielfalt unserer Lebensmittelproduktion und damit verbunden zahlreiche Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Bewusstseinsbildende Maßnahmen (wie beispiels­weise die Kampagne „Geschmack der Heimat“), die geeignet sind, den Wert und die Qualität unserer heimischen Lebensmittel zu thematisieren, werden daher besonders begrüßt.

Darüber hinaus ist es jedenfalls erforderlich, dass die Konsumenten bei ihrer Kauf­entscheidung darüber informiert werden, ob die zur Auswahl stehenden Produkte nach den hohen österreichischen Qualitätsstandards erzeugt wurden.

Die derzeitige Kennzeichnungspraxis bietet jedoch nicht in jedem Fall dem Kon­sumenten die rasche und verständliche Produktinformation, die er für seine Kauf­entscheidung benötigt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht

die Möglichkeit der klaren und konsumentenfreundlichen Kennzeichnung von heimi­schen Produkten, die den strengen Anforderungen des österreichischen Lebens­mittelrechts entsprechen und

die Herkunftskennzeichnung von österreichischen Produkten in Fertigprodukten ein­gehend zu prüfen und

auf internationaler Ebene dafür einzutreten, dass europäische Tierschutzstandards als non-trade concerns in den Verhandlungen Niederschlag finden.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Marek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.21.21

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dem steigenden Bedürfnis der Österreicherinnen und Österreicher nach gesunden Lebensmitteln ent­sprochen, nach dem Produktion und Herkunft lückenlos nachvollziehbar sein müssen. Insbesondere bei jungen Familien ist dieses Bewusstsein immer stärker ausgeprägt. Es wird schon beim Einkaufen ganz klar auf gesunde und entsprechend produzierte Lebensmittel geachtet.

Ebenfalls im Lebensmittelsicherheitsgesetz verankert waren und sind Regelungen für Kosmetika und Spielzeuge. In diesen Bereichen werden die bisherigen, durchaus aus­reichenden Verordnungen fortgesetzt. In den letzten Jahren hat es immer wieder Änderungen und Anpassungen gegeben, mit denen neue Produktionsmethoden sowie Herkunftsländer ebenso wie Forschungsergebnisse berücksichtigt wurden.

 


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