Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 182

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wie es jetzt ist, bei weniger Privaten zu bleiben, als mehr Konkurrenz zu schaffen und dort, wo nichts zu verdienen ist, noch einen Betrieb hineinzusetzen und damit gleichzeitig den Verlust des Unternehmens in Aussicht zu stellen.

Wir wollen gesunde Privatradiobereiche, gesunde Privat-TV-Bereiche und auch einen ORF, der seiner Aufgabe, die das Gesetz für ihn vorsieht, selbstverständlich nach­kommen muss. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Morak. – Herr Staatssekretär, bitte.

 


18.45.09

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke für die sachlichen Beiträge, die hier in diesem Hohen Haus im Grunde für die Medien getätigt worden sind. Ich danke vor allem auch dem Abgeord­neten Prähauser für die aufgeworfenen Fragen. Dazu nur eine Antwort: Cross-Pro­motion ist dem ORF selbstverständlich verboten: § 13 Abs. 9 neues ORF-Gesetz.

Zum „Husch-Pfusch-Gesetz“: weder Husch noch Pfusch. Herr Abgeordneter Wittmann, Sie wissen ganz genau, wie zweckorientiert und akribisch die Beamten im BKA bei der Gesetzwerdung, vor allem bei der Mediengesetzgebung vorgehen, einfach des­wegen, weil sie darum wissen, wie sensibel die Materie ist.

Ich meine, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat diese Arbeit auch bestätigt, denn mit dem Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof das System der Finanzierung durch die Marktteilnehmer nicht prinzipiell in Frage gestellt, was ja angestrebt worden ist, sondern in seinen wesentlichen Grundzügen bestätigt. So hatte der VfGH ins­besondere keine Bedenken gegen die Bemessung des Finanzierungsbeitrags nach dem jeweiligen Umsatz des Beitragspflichtigen.

Zweitens zum Personal – lassen Sie mich noch kurz darauf eingehen. Selbstverständ­lich unterliegt die Aufnahme des Personals der Kontrolle des Aufsichtsrats der RTR. Es gibt nach diesem neuen Gesetz selbstverständlich auch ein Stellungnahmerecht der Betriebe zum Budget. Selbstverständlich unterliegt das auch der Ministerverantwortung und selbstverständlich auch dem Fragerecht beziehungsweise der Kontrolle des Parlaments.

Einen Vergleich möchte ich hier noch anstellen, einfach deswegen, weil er die Diskus­sion versachlicht. Wir haben uns angeschaut, wie die anderen Medienbehörden aus­schauen, welchen Personalaufwand, welchen Kostenaufwand sie haben. In einem vergleichbaren Land wie Finnland beträgt der Kostenaufwand für die Medienbehörde 25 Millionen €, die dänische NITA verfügt über ein Budget von 31,2 Millionen € und die schwedische PTS budgetiert einen Aufwand von 22,9 Millionen €. Stellen Sie bitte auch noch in Rechnung, dass die Aufgaben für diese Medienbehörden selbst­ver­ständlich gewachsen sind, vor allem durch die Digitalisierung und alles, was damit zusammenhängt. Der Aufwand ist auch dadurch gerechtfertigt, dass wir endlich in die europäische Normalität gekommen sind, denn Österreich war im Jahr 2000 das einzige Land in Europa, das noch keine Medienbehörde hatte und sich diesem Thema nicht professionell, marktbeobachtend genähert hat. – In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


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