Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 157

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Ich hoffe, dass die Unfallstatistik im Jahr 2007 weiter unterboten werden kann. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.24


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mayer­hofer. 2 Minuten Redezeit, und das ist auch gleichzeitig die Restredezeit Ihrer Frak­tion. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


19.24.44

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! – Auf der Regierungsbank befindet sich niemand. – Zwei Minuten sind wenig, aber es ist in Kürze gesagt: Zero Ahnung haben Sie, Frau Abgeordnete, das muss ich Ihnen einmal sagen! Sie haben leider einen sehr schlechten Kontakt zu Polizisten. Hätten Sie einen ganz einfachen Straßenpolizisten gefragt, hätte Ihnen dieser gesagt, dass zum Beispiel bei dem Delikt Handy-Telefonieren am Steuer der Autofahrer einen Rechtsanspruch auf die Verhängung eines Organmandates hat. Bei der Verhängung eines Organmandates ist auch impliziert und eingeschlossen – bitte, hören Sie zu! – die Anonymität. Das heißt, Sie tragen dann in eine Vormerkevidenz einen unbekannten Autofahrer ein – ich wünsche Ihnen beim Verwaltungsverfahren sehr viel Glück dabei!

Zum Schnellfahren sage ich Ihnen: Der Autofahrer ist einer der – ich sage das jetzt einmal so – am meisten Belasteten in jeder Form, auch bei den Strafen. Lassen Sie mich Folgendes anführen, damit auch Sie das vielleicht noch in Erinnerung bekommen: Nach § 7 (3) des Führerscheingesetzes gilt eine Person als unzuverlässig, welche die Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h, außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h überschreitet. Vorgesehen für diese Verfehlung sind zwei Wochen Führerscheinentzug, im höchsten Fall sechs Wochen. – Was wollen Sie noch alles? (Abg. Dr. Moser: Sie verstehen ja überhaupt nichts!) Sie wollen ein Volk von Sozial­fällen erzeugen. Das sind lauter Arbeitnehmer oder auch Mütter, die – wie soll man sagen? – die Familienbelange mit dem Fahrzeug abwickeln müssen. (Abg. Dr. Moser: Kommen Sie einmal in den Verkehrsausschuss!) Ich werde Ihnen das dann noch ganz genau erklären.

Tatsache ist, auch Sie hätten zu mehr Verkehrssicherheit beitragen können; ich erin­nere nur an die Jahre 2000 bis 2005, jeden Donnerstag im 1. Bezirk.

Wir werden sicherlich gegen weitere Belastungen für die Autofahrer sein, und ich weiß mich da nicht allein, das kann ich Ihnen sagen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheib­ner; ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


19.26.58

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja gar nicht so einfach, auch gemeinsam mit den Grünen einmal auf den Kern des Antrages zu kommen, weil es da noch Unsicherheiten gibt, was denn die Paragra­phen – ich sehe, es wird gerade wieder diskutiert – wirklich bedeuten. Vielleicht kann man das bis zum Ausschuss klären, damit wir dann auch wirklich in der Sache diskutie­ren können.

Frau Kollegin Moser, Sie schreiben in Ihrem Antrag immer „Vormerksystem (Punkte­führerschein)“. – Das Vormerksystem, das hier eingeführt worden ist, soll eben genau nicht der Punkteführerschein sein, so wie er in anderen Ländern eingeführt ist (Abg. Dr. Moser: Aber Sie haben immer gesagt, dass das die österreichische Variante ist!), wo man für jedes mögliche Delikt einen Punkteabzug bekommt und dann für wirkliche


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