Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 12

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Beginn der Sitzung: 13.02 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

*****


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich eröffne die 14. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Donabauer, Mandak, Dr. Pilz und Kickl.

13.02.55Einlauf


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Es liegt mir ein Schreiben des Herrn Bundes­kanzlers vom 1. März 2007 mit folgendem Wortlaut vor:

„Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 1. März 2007, GZ S300.000/5-BEV/2007, die Bundesministerin ohne Portefeuille Doris Bures gemäß Artikel 74 Ab­satz 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit Wirksamkeit vom 1. März 2007 vom Amte enthoben und sie gleichzeitig gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz zur Bundesministerin im Bundeskanzleramt ernannt.

Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident Frau Bundesministerin Doris Bures mit bei­liegender Entschließung, GZ S300.00/5-BEV/07, gemäß Artikel 77 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bun­deskanzleramtes gehörender Angelegenheiten übertragen.

Weiters darf ich mitteilen, dass Frau Bundesministerin Doris Bures die Bezeichnung ‚Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst‘ führt. Was die Frage­stunde im Nationalrat betrifft, wäre Frau Bundesministerin Doris Bures in der Reihen­folge nach dem Herrn Bundeskanzler vorzusehen.

Mit den besten Grüßen

Dr. Alfred Gusenbauer

*****

Am 1. März 2007 ist weiters folgende Mitteilung des Herrn Bundeskanzlers eingelangt:

„Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 1. März 2007, GZ S300.000/5-BEV/2007, den Bundesminister ohne Portefeuille Dr. Johannes Hahn gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit Wirksamkeit vom 1. März 2007 vom Amte enthoben und ihn gleichzeitig gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz zum Bundesminister für Wissenschaft und Forschung ernannt.

Mit den besten Grüßen

Dr. Alfred Gusenbauer

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite