Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 46

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den, Tätigkeiten für die öffentliche Hand, wie zum Beispiel Bund, Länder, Gemeinden oder Körperschaften, durchzuführen.

Diese Unternehmen bekommen selbstverständlich vom Bund für diese Tätigkeiten auch entsprechende Leistungen, und genau um diese Leistungen geht es: um die Nachvollziehbarkeit dieser Leistungen, um Transparenz der Leistungen in Form von getrennten Rechnungskreisen. Der tiefere Hintergrund dieser Vorgaben ist die Zielset­zung, dass die Mitgliedsländer innerhalb der Europäischen Union von der Europäi­schen Kommission genau in diesem Bereich leichter vergleichbar sein sollen.

Es ist selbstverständlich auch für Österreich von Interesse, diese Transparenzrichtlinie so rasch wie möglich umzusetzen, und dieses Gesetz, das ja heute beschlossen wird, wird daher auch mit der Verlautbarung zum Gesetz, das heißt, es ist bei dieser Vorlage eine unterjährige Gesetzwerdung gegeben. Und wir, alle Mitglieder des Finanzaus­schusses und die Regierung, hoffen, dass der Europäischen Kommission in diesem Bereich jetzt Genüge getan ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hra­decsni zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.00.02

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich beziehe mich in meiner Rede auf den An­trag 37/A des Abgeordneten Mag. Johann Maier beziehungsweise auf den vom Kolle­gen Maier eingebrachten Abänderungsantrag.

Dass die Produktpiraterie immer größere Ausmaße annimmt und sich mittlerweile nicht nur wirtschaftlich enorm negativ auswirkt, sondern auch vermehrt zur Beeinträchtigung beziehungsweise zur regelrechten Gefährdung der Gesundheit der KonsumentInnen führen kann, ist auf Grund von Entschließungsanträgen und nicht zuletzt auf Grund des Engagements des Kollegen Maier hier im Hohen Haus bereits ausführlich besprochen und debattiert worden.

Nun hat das Bundesministerium für Finanzen auf Grund einer Entschließung aller zu diesem Zeitpunkt im Hohen Haus vertretenen Parteien einen Bericht über die Anwen­dung der Produktpiraterieverordnung und des Produktpirateriegesetzes 2004 vorge­legt.

Vorerst möchte ich festhalten, dass ich es gemäß dem Abänderungsantrag von Kolle­gen Maier und Kollegen aller Fraktionen für unerlässlich halte, dass diese Berichts­pflicht gesetzlich verankert wird, und möchte noch ein paar Anregungen den Bericht betreffend machen. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Ich würde mir wünschen, dass der Bericht eher kürzer, informativer und präziser ge­staltet wäre, das heißt weniger Graphiken, mehr Information vor zu viel Redundanz. Es gibt in diesem Bericht zahlreiche Tabellen und Grafiken gleichen Inhalts, es gibt Bal­kendiagramme ohne Zahlen. Weiters zeichnet er sich durch eine überaus große Schrift aus. Was ich jedoch anregen möchte, wäre, dass die Liste der Rechtsinhaber – das ist die Liste jener Unternehmen, die einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt ha­ben – ebenfalls in gedruckter Form in den Bericht aufgenommen wird. Diese Liste ist derzeit auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar. Im Hinblick darauf, dass der Bericht nun jährlich vorgelegt wird, würde dies den Vergleich erleich­tern und einen Überblick über die Weiterentwicklung der Produktpiraterie bieten.

Aus Konsumentenschutzsicht – und das ist naturgemäß die Sicht, von der ich als Kon­sumentenschutzsprecherin ausgehe – möchte ich jedoch positiv bemerken, dass ge-


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