Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 165

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Warum gibt es keine Zweckwidmung im Rahmen der Umsetzung des Passivhaus-Energiestandards? Warum haben Sie im Regierungsprogramm dieses Ziel erst für das Jahr 2015 festgeschrieben? Das können wir sofort machen, das können wir heute machen.

Warum wird die Wohnbauförderung in vielen Bundesländern dafür verwendet, Budget­löcher zu stopfen – wie im Burgenland, wo der Schaden aus dem Bank Burgenland-Skandal teilweise daraus bezahlt wird? Warum setzen wir keine thermische Sanie­rungsoffensive bei den öffentlichen Gebäuden um? Warum bezahlen wir immer noch viel Geld in Richtung EURATOM und verwenden dieses Geld nicht für Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien in Österreich? (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abge­ordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren, es gibt viel zu tun – und es gibt viele Bereiche, die für uns als Politiker interessant und wichtig sind, wie zum Beispiel auch die Umsetzung der Getreideheizung. Ich weiß, es gibt hier Vorbehalte, weil einige meinen, man könne doch nicht Lebensmittel verheizen. Tatsache ist, meine Damen und Herren, dass wir im Bereich des Getreides 11 Prozent Überschuss haben, dass wir in Europa sechs Millionen Hektar Brachflächen haben, die für diesen Zweck genutzt werden können. Daher müssen wir auch eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, damit diese Form des Heizens, damit diese Form der Nutzung von Energiegetreide auch in Österreich umgesetzt werden kann. Es gibt in Deutschland derzeit eine sehr interessante Diskus­sion darüber, ich glaube, dass sie auch bald Österreich erreichen wird. Wir helfen da­mit den Konsumenten, die günstiger heizen können, und wir verringern unsere Abhän­gigkeit von fossilen Energieträgern aus dem Ausland. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Schalle.)

Meine Damen und Herren, abschließend: Wir stimmen natürlich dieser Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes zu.

Noch einmal meine Bitte: Kehren wir auch vor unserer eigenen Tür! Versuchen wir, den Müllberg, den wir selbst verursachen, auch zu verringern! (Beifall bei der FPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abg. Ing. Norbert Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die sukzessive Re­duktion des Einsatzes von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff,

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 12 Bericht des Umwelt­ausschusses über den Antrag 161/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Petra Bayr, Dr. Ruperta Lichtenecker, Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (62 d.B.) in der 17. Sitzung des Nationalrates am 29. März 2007.

Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff belasten die Umwelt über viele Jahr­hunderte. Innerhalb der EU werden jährlich 250.000 Millionen Tonnen Verpackungs­folien aus heute gebräuchlichem Kunststoff weggeworfen.

 


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