Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 564

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die den abschlagsfreien Pensionsantritt mit 55 für Frauen bzw. 60 Jahren für Männer im Rahmen der Langzeitversichertenregelung als unbefristete Regelung im Dauerrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorsieht.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dolinschek. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


16.45.43

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mehr Fairness und Sicherheit im Sozialsystem garantieren. – Herr Bundesminister, alles, was vor der Wahl angekündigt war, ist im Prinzip jetzt nicht in diesem Ausmaß eingetreten. Wenn es das ist, was Sie unter Garantie verstehen, dann können wir uns auf einiges gefasst machen. (Abg. Riepl: Der kann doch nicht in drei Monaten alles erledigen! Das geht doch nicht!)

Da hast du vollkommen Recht, Herr Kollege Riepl: In drei Monaten kann man nicht alles erledigen. Man hat vor allem gesehen, dass man ja sehr viel übernommen hat. Der Herr Bundesminister hat das ja auch gesagt. Das Haus ist sehr gut bestellt gewesen im Sozialministerium. Man braucht es nur zu übernehmen und weiter­zuführen. Verbesserungen sind immer notwendig, Herr Kollege Riepl. Das ist ganz etwas Wichtiges. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

„Giftzähne“ der Pensionsreform wurden sozusagen gezogen laut Auskunft des Herrn Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz. Ich muss sagen: „Hackler-Regelung“ hin oder „Hackler-Regelung“ her, ob einem dieser Ausdruck gefällt oder nicht – es geht um Langzeitversicherte, die Zeit ihres Lebens beschäftigt waren und lange Beitragszeiten erreicht haben. Und für jene haben wir in unserer Verant­wortung – Jacky Maier weiß das – dafür gesorgt, dass die auch in einer Übergangs­phase früher ohne Abschläge in Pension gehen können. (Beifall beim BZÖ.)

Diese „Hackler-Regelung“ läuft praktisch erst 2017 aus, und die Abschläge fangen mit 1. Jänner 2008 an, in einem gewissen Ausmaß. Jetzt wollen Sie praktisch eine Verlängerung bis 2010. Dem habe ich eigentlich gar nichts entgegenzusetzen. Herr Bundesminister, ich wäre damit einverstanden, nur möchte ich bei Ihrer Garantie­abgabe natürlich auch wissen: Was passiert nach 2010? Weil es ist nämlich sehr interessant: 45 Beitragsjahre für Männer, 40 Beitragsjahre für Frauen – das ist gerade bis zum Jahrgang 1952. Und der Jahrgang 1952 ist jener Jahrgang, der das 9. Schul­jahr zu absolvieren gehabt hat. Das sind jene, die dann mit 60 nicht 45 Beitragsjahre erreichen, sondern erst mit 60,5. Dann geht sich das nicht mehr aus. Was passiert dann weiter in den nächsten Jahren? Das würde mich schon sehr interessieren.

Es ist in unserer Zeit eine Pensionssicherungskommission eingesetzt worden, die alle zwei Jahre zusammentrifft und natürlich die Nachhaltigkeit unseres Systems prüft: Wie ist die Lebenserwartung? Wie ist die demographische Entwicklung? Wie ist die Wert­schöpfung von Österreich?

Natürlich müssen wir in der Wirtschaft etwas erarbeiten, damit wir etwas zum Aus­geben haben. In der Vergangenheit sind sämtliche Schulden getätigt worden, und wir


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