Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 122

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Wirtschaft zu geben. Da das nicht der Fall ist, stimmen wir dieser Verschlechterung der Arbeitszeitregelung selbstverständlich nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)

13.48


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.49.02

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aussage von Herrn Bundesminister Buchinger, der gesagt hat, es sei die Aufgabe der Opposition, von der Regierung vorgelegte Vorla­gen zu zerpflücken und die Kritikpunkte daraus zu thematisieren, ist korrekt. Allerdings sollten Recherchen, auch wenn Kritik vorgebracht wird, ordnungsgemäß durchgeführt werden. Frau Kollegin Schatz ist leider nicht mehr im Saal. Sie hat in den Raum ge­stellt, dass der ÖGB mehr oder weniger unter Gedächtnisverlust leidet, im Jänner eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Wochenstunden beschließt und sich dann in der Sozial­partnerverhandlung ganz anders entscheidet. Das ist nicht korrekt! Es gab auf diesem ÖGB-Kongress keinen derartigen Antrag, der auch abgestimmt worden wäre.

Doch nun lassen Sie mich auf die hier vorliegende Novelle zum Arbeitszeitgesetz ein­gehen: Ich kann mich vielen meiner Vorrednerinnen und Vorredner anschließen, dass die Sozialpartner hier einen ordentlichen Beitrag dazu geleistet haben, dass es für Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land in Zukunft Verbesserungen geben wird.

Wenn Sie den Bericht des Arbeitsinspektorates gelesen haben, in dem zum Beispiel steht, wie viele Überschreitungen es in den letzten Jahren gegeben hat, dann wissen Sie, dass es bei den Sanktionsmöglichkeiten deutliche Schwachstellen gegeben hat. Gerade in diesem Punkt, wie schon von Kollegin Csörgits berichtet, ist es nicht mehr möglich, dass Betriebe, die unseriöserweise überhaupt keine Arbeitszeitaufzeichnun­gen führen, mit einer ganz kleinen Pauschalstrafe zu rechnen haben, und seriöse Ar­beitgeber, die Arbeitszeitaufzeichnungen führen, Strafen pro Überschreitung pro Ar­beitnehmer bekommen. Dass mit diesem Missstand aufgeräumt wurde, das ist ein Ver­dienst dieser Vorlage.

Lassen Sie mich auch noch Folgendes sagen: Wenn Sie den Bericht  gelesen haben, den das Arbeitsinspektorat vorgelegt hat, so haben Sie auch gesehen – wenn man dem glauben darf –, dass die Zahl der Überschreitungen des Arbeitszeitgesetzes deut­lich zurückgegangen ist. Die ist jedoch nicht zurückgegangen, weil Arbeitgeberinnen plötzlich ihre soziale Verantwortung entdeckt haben, sondern die ist zurückgegangen, weil der Personalstand in den Arbeitsinspektoraten gesunken ist.

In Anbetracht dieses sehr guten Berichts, in Anbetracht der steigenden Kontrollanfor­derungen und in Anbetracht dessen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsinspektoraten, ständig auf der Seite der Beschäftigten stehend, keinem leichten Job nachgehen, ist es angebracht, dass wir uns von dieser Stelle aus dort einmal deut­lich bedanken, denn ohne sie wäre diese Verbesserung, die wir jetzt haben, nicht mög­lich. (Beifall bei der SPÖ.)

13.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.51.51

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die beste Arbeitspolitik ist eine gleichberechtigte


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