Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 130

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Arbeitnehmer ein zeitgerechtes Arbeitsrecht. Die Arbeitswelt hat sich stark verändert. Schnelllebig, abwechslungsreich, herausfordernd – das sind nur einige Schlagworte, um die neue Situation zu beschreiben. Um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber trotzdem die entsprechende Sicherheit zu geben und die Rahmenbedingungen umfassend zu regulieren, ist es ein wichtiger Schritt, das Arbeitszeitgesetz anzupas­sen. Ein flexibles Arbeitszeitgesetz, mit dem Unternehmen auch auf Arbeitsspitzen re­agieren können, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber auch die gewohnte Sicherheit bietet, ist auch eine Voraussetzung für die Sicherung von Arbeitsplätzen und eine funktionierende Wirtschaft.

Wir müssen verhindern, dass immer mehr Menschen in prekäre Arbeitsverhältnisse ge­drängt werden, weil das bestehende Arbeitsrecht für unbefristete, reguläre Arbeitsver­hältnisse zu starr ist und sich den aktuellen Gegebenheiten nicht anpasst.

Natürlich müssen begleitende Evaluierungen zeigen, wie die rechtlichen Rahmenbe­dingungen weiterentwickelt und verbessert werden sollen. Dabei muss der Mensch im­mer im Mittelpunkt stehen.

Der Zuschlag für Mehrarbeit bei Teilzeitkräften und die wesentliche Erhöhung der Strafrahmen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind nur zwei der positiven Neuerungen in dieser Novelle. Letztlich ist das Miteinander von Unternehmer und Ar­beitnehmer ausschlaggebend dafür, wie qualitätsvoll ein Gesetz ist und wie zufrieden die ArbeitnehmerInnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Arbeitssituation sind. Unsere ÖVP-Regierungsmitglieder, Wirtschaftsminister Bartenstein und Arbeitsstaats­sekretärin Christine Marek, werden diese Arbeit in diesem Sinne sicherlich fortsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Stadler ist die nächste Red­nerin. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.13.03

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! In der gegenständlichen Regierungsvorlage sind Änderungen im Arbeitszeitge­setz enthalten, die die Flexibilität von Unternehmen bei schwankenden Auslastungen erhöhen sollten. Es ist auch eine Verbesserung für Teilzeitbeschäftigte beinhaltet: Sie werden in Hinkunft unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag bekommen. Auch wenn diese Maßnahme von den Grünen kritisiert wird und gesagt wird, dass es zu wenig wäre: Dieses Gesetz bedeutet für viele Frauen, die in Teilzeitbeschäftigung arbeiten, weil sie ihre Familie, ihre Kinder betreuen, ein Stück mehr Gerechtigkeit.

Es besteht nunmehr die Möglichkeit, die tägliche Arbeitszeit bei Bedarf – und das ist auch sehr wichtig, das wird ja nicht generell erhöht; in vielen Betrieben haben die Be­triebsräte diese Möglichkeit ja – auf zehn Stunden anzuheben, und es gibt die gene­relle Zulassung von Zwölf-Stunden-Schichten. Wichtig ist aber, dass dies in partner­schaftlichem Miteinander passiert. Es wird auch notwendig sein, dass Arbeitgeber mit ihren Dienstnehmern gemeinsam Lösungen suchen, wenn die Maßnahmen notwendig sind, wenn schwankende Auslastungen optimal bewältigt werden sollten.

Wir verbessern für diese Ausnahmesituation die Rahmenbedingungen. Das ist heute von vielen sehr falsch interpretiert worden. Diese Verbesserung wird notwendig sein, weil es wichtig ist, dass wir in unserem Land erfolgreiche Unternehmen haben. Unter­nehmen sind immer dann erfolgreich, wenn sie Mitarbeiter haben, die im partnerschaft­lichen Miteinander für den Betrieb gemeinsam arbeiten. All das ist notwenig, damit wir in der Wirtschaft erfolgreich bleiben und den Menschen Arbeitsplätze anbieten können. (Beifall bei der ÖVP.)

14.15

 


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