Gefahrgut bedeutet „Stoffe oder Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren ausgehen können.“
Um diese Gefahren hintanzuhalten, denke ich, meine Damen und Herren, ist es notwendig, dass dieses Gesetz immer wieder verändert wird, aktualisiert wird, so wie wir es heute machen. Es geht um eine Präzisierung der Gefahrenkategorien, es geht um Änderungen bei Unfallmeldungen und es geht um Schaffung von Identifizierungsnummern.
Wichtig erscheint mir auch in diesem Zusammenhang, dass jede Maßnahme zu begrüßen ist, um mehr Sicherheit zu bieten, um Gefahren auszuschalten oder hintanzuhalten. Vor allen Dingen ist eine gute Zusammenarbeit und ein guter Informationsfluss mit den Einsatzkräften, vor allem mit den Feuerwehren, sehr wichtig, denn diese werden ja gerufen, wenn es wirklich zu einem Unfall kommt.
So gesehen ist diese Novelle ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit. Verbesserungen sind notwendig und natürlich auch möglich. Die optimale Sicherheit ist nach wie vor das Ziel unserer Gesetzesänderung. (Beifall bei der SPÖ.)
18.38
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Mir liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in Ziffer 168 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich, somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (36 d.B.): Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF); Erklärung gemäß Art. 42 Abs. 1 COTIF 1999 (160 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 87/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung der Koralmbahn (162 d.B.)
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