Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 68

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Union (Europäische Verfassung), die die Grundprinzipen der nationalen Verfassungen betreffen, sowie für die generelle europarechtliche Verankerung der Möglichkeit euro­paweiter Volksabstimmungen über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für Europa einzutreten.“

Nach nunmehr zweieinhalb Jahren und dem Scheitern des europäischen Verfas­sungsvertrages, soll am 13. Dezember der neue Reformvertrag in Lissabon offiziell unterzeichnet werden und bedarf danach in allen 27 Mitgliedsländern einer Ratifizie­rung, um wie geplant rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten zu können.

Die Lähmung, welche die EU nach den beiden gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden erfasste, veranschaulichte drastisch, wie das Nein von nur zwei Ländern - selbst wenn ein Großteil der Mitgliedsstaaten die Verfassung per Volks­abstimmung oder Abstimmung im Parlament ratifiziert hat - die Entwicklung Europas auf Eis legen kann.

Daraus ergibt sich in logischer Konsequenz, dass Veränderungen im Vertragssystem der Europäischen Union oder auch andere zentrale Fragen europäischer Politik einem gesamteuropäischen Souverän vorgelegt werden sollten.

Dies fordern die Grünen bereits seit Jahren. Doch obwohl - wie die vorher zitierten Pas­sagen verdeutlichen - sowohl von allen Parteien immer wieder Zustimmung signali­siert wurde und etwa auch von Seiten des Bundespräsidenten Fischer Anregungen für EU-weite Referenden zu vernehmen war (siehe Die Presse, 25.10.2005: Fischer regt EU-weite Referenden an), bleiben ambitionierte Initiativen der Regierung aus. Es ist mittlerweile klar, dass die Abhaltung von EU-weiten Referenden aus verfassungs­rechtlichen Gründen (einige EU-Staaten müssten erst ihre Verfassungen dafür ändern) im genannten Zeitraum unrealistisch ist. Eine Alternative dazu ist die Abhaltung einer europaweiten Volksbefragung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, auf europäischer Ebene eine politische Initiative zur Abhaltung einer europaweiten Volksbefragung über den EU-Reformvertrag zu setzen.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Rosenkranz. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Rosenkranz begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine Tafel mit der Aufschrift „EU-Volksabstimmung sichern! Infos unter 01/406 75 17 oder www.fpoe.at“ auf.)

 


11.52.34

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Nach all den Reden, die ganz eindeutig schönfärberisch waren, fragt man sich: Warum lassen Sie eigentlich keine Volksabstimmung zu? – Wenn es so viele Vorteile gibt, dann kann es ja nur gut gehen! Mit der Rückendeckung durch die österreichische Bevölkerung kann man es ja wirklich machen!

Es kann also nur zwei Gründe dafür geben: Entweder Sie trauen sich das nicht zu und vertrauen nicht auf Ihre Überzeugungskraft – das glaube ich nicht, denn ich kenne Sie


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